Die doppelte Staatsbürgerschaft ist für viele Kinder von Einwanderern befristet (wir berichteten im überregionalen Teil dieser Zeitung). Laut Gesetzesreform, die im Jahr 2000 in Kraft trat, werden Einwandererkinder mit der Geburt Deutsche. Sind die Eltern keine EU-Bürger, müssen sich deren Kinder ab der Volljährigkeit entscheiden, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten wollen oder lieber die ihrer Eltern.

Die Mülheimer Ausländerbehörde hat im Jahr 2008 die ersten jungen Leute angeschrieben, die dann 18 geworden sind, damit sie sich zum Thema Staatsbürgerschaft erklären können. 97 junge Frauen und Männer waren das, berichtet Uwe Brost, Abteilungsleiter der zum Ordnungsamt gehörenden Ausländerbehörde, auf Nachfrage. Darunter seien Türkinnen und Türken die größte Gruppe. Die Betroffenen haben ab ihrem 18. Lebensjahr fünf Jahre Zeit: Bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, so Brost, müssen sie sich erklären und sich aus der anderen Staatsbürgerschaft entlassen lassen. Alle hätten sich für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden.

Und bis auf fünf hätten auch inzwischen alle die Entlassungsurkunde des anderen Staates vorgelegt, die benötigt wird, wenn man seinen deutschen Pass behalten und nicht ausgebürgert werden möchte. Fünf junge Leute, die noch in diesem Jahr 23 werden, hätten das noch nicht getan, vier davon haben auch einen türkischen Pass. Udo Brost: „Schaffen die türkischen Behörden das mit der Entlassungsurkunde nicht rechtzeitig, so ist Kraft Gesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit erst einmal verloren gegangen.“ Um genug Zeit zu haben, würden die betroffenen jungen Leute ja auch fünf Jahre vorher von der Ausländerbehörde angeschrieben werden.