Aus den Stadtteilen. .
Die so bezeichnete Optimierung des baulichen Brandschutzes wird die Mülheimer Schulen in den kommenden drei Jahren auf Trab halten (wir berichteten).
In allen drei Bezirksvertretungen hatte jüngst der Beschlussvorschlag dazu breiten Raum eingenommen. Frank Berges, stellvertretender Leiter des städtischen Immobilienservice, unterrichtete die Mitglieder der Bezirksvertretungen dazu ausführlich. Unter den Begriffen „baulicher Brandschutz“ oder „vorbeugender Brandschutz“ sind im allgemeinen Sprachgebrauch nach den gesetzlichen Bestimmungen vorgeschriebene Vorkehrungen und Ausstattungen in einem (Schul-)Gebäude zu verstehen, die im Falle eines Brandes ein sicheres Verlassen des Gebäudes gewährleisten. „Die auf der Landesbauordnung aufbauenden Vorschriften sind in den vergangenen Jahren fortlaufend im Sinne einer erhöhten Sicherheit weiter entwickelt worden. Der heutige Standard beinhaltet dezidierte Vorschriften für einen ersten und einen zweiten Rettungsweg“, heißt es in der Begründung des Beschlussvorschlags. Zudem müssen die Wirksamkeit und die Betriebssicherheit der technischen Anlagen und die gesetzlich geforderten Brandschutzeinrichtungen und -maßnahmen geprüft werden. „Das wird in einigen wenigen Schulen nicht ganz ohne Beeinträchtigung des Lehrbetriebes gehen“, erklärte Frank Berges.
Grundsätzlich sei festzustellen, dass der Brandschutz an vielen Schulen optimiert werden müsse. Bei den Gebäuden, in denen in den letzten Jahren umfangreiche Brandschutzsanierungen durchgeführt wurden, bestehe kein weiterer Handlungsbedarf. Dazu gehören beispielsweise die Gustav-Heinemann-Schule, die Karl-Ziegler-Schule, die Luisenschule, die Willy-Brandt-Schule sowie die Grundschulen Heinrichstraße, Klostermarkt und Steigerweg.
Vorrangig würden die Mängel behoben, die als akutes Gefährdungspotential eingestuft werden. Nach dem derzeitigen Stand werden die Gesamtkosten der Brandschutzmaßnahmen für alle Schulgebäude mit rund 26 Mio Euro kalkuliert.