Saarn. .

Einige Anwohner der Otto-Pankok-Straße in Saarn sind überhaupt nicht amüsiert. Denn in eine denkmalgeschützte Mauer soll ein drei bis vier Meter breites Loch gerissen werden, um eine neue Straße auf ein zu bebauendes Grundstück zwischen den Häusern 37 und 45/47 zu führen. Auf diesem Grundstück sollen nach den Informationen der Anwohner vier eingeschossige Einfamilienhäuser entstehen. Dabei sei das Loch in der historischen Mauer gar nicht nötig, sind die Anwohner verärgert, denn ungefähr 25 Meter weiter, befände sich doch schon eine Zufahrt zu dem Grundstück.

Auch das Kopfsteinpflasterist denkmalgeschützt

Überhaupt, argumentieren Roland Starkloff, Dr. Hartmut Traub und die Ueckermanns als unmittelbare Nachbarn, würde der Denkmalschutz ad absurdum geführt, sollte ein Teil der Mauer wirklich fallen. Die über 200 Jahre alte Mauer befindet sich nämlich im historischen Teil von Saarn. Nicht nur die besagte Mauer ist denkmalgeschützt, auch das Kopfsteinpflaster der Otto-Pankok-Straße sowie einige angrenzende Fachwerkhäuser unterliegen dem Denkmalschutz. Idylle pur, wo man auch hinschaut.

„Wenn die Mauer auf drei bis vier Meter abgebrochen wird,“ argumentieren die Anwohner in einem offenen Brief, „wird das geschlossene Gesamtbild erheblich gestört. Wir fordern die genehmigenden Stellen auf, diese überflüssige Zerstörung einer der letzten intakten historischen Stadtbilder zu verhindern. Ein schonender Umgang mit diesen wertvollen Stellen im Stadtbild ist geboten. Verhindern wir gemeinsam den Abbruch der Mauer.“ Dazu will die „Initiative zum Schutz eines historischen Teils von Mülheim“ nun auch ein Unterschriftenaktion starten. „Dass die Denkmalschutzbehörde der Bauaufsicht in die Hände arbeitet, ist sehr bedauerlich“, sagt Starkloff, „es besteht sachlich nun auch überhaupt kein Grund, an dieser Stelle die historische Substanz zu zerstören.“

„Die Mauer bleibt ja, wie sie ist“, so Ursula van Straalen von der Unteren Denkmalbehörde, „sie wird eben an besagter Stelle geöffnet, was auch genehmigt ist. In anderen historischen Siedlungen wie Papenbusch und Heimaterde ist sowas zum Beispiel geschehen. Und da sprechen wir von einem Baudenkmal.“ Man dürfe Mauern öffnen, wenn das erforderlich sei, so van Straalen.

Die Politik wurde nicht konsultiert, auf Grundlage der Baulückenschließung (§ 34) hat die Bauordnung in einem Vorbescheid grünes Licht erteilt. Dennoch, so hat es den Anschein, muss wohl erst einmal abgewartet werden, ob wirklich alles so passiere, wie aus der Behörde zu erfahren war. Offensichtlich gibt es noch gar keine konkreten Planungen für das Bauvorhaben.