Wanderlager sind Verkaufsveranstaltungen, die vorübergehend an einem festen Ort durchgeführt werden.

Angemeldet werden muss das Wanderlager beim Ordnungsamt mindestens zwei Wochen im voraus, wenn darauf öffentlich (darunter fallen auch Postwurfsendungen) hingewiesen wird.

Geschenke mit anzukündigen, ist in diesem Fall verboten.