Laut MVG-Werbung wird der Fahrpreis dann erstattet, wenn die Linien mindestens 10 Minuten später als in der Fahrplanauskunft ausgewiesen ihre Zielhaltestelle erreichen. Die Verspätung muss innerhalb von drei Tagen (Mo. bis Sa.) gemeldet werden.

Von der Erstattung ausgenommen sind Fahrten mit einem Kombi-Ticket oder einem anspruchsberechtigten Schoko-Ticket, das über den Schulträger bezogen wird. Ebenfalls ausgenommen sind die Nutzer des Sozial-Tickets. Hotline: 451-1234