Mülheim. .

Einen „Internet-Pranger“ plant die NRW-Landesregierung für Betriebe aus der Lebensmittelbranche, die negativ auffallen: Solche Restaurants, Bäcker, Metzger, etc. sollen ab September in einer Datenbank erscheinen, falls gegen sie ein Bußgeld von mindestens 350 € verhängt wurde. Melden müssten dies aber die Kommunen.

1. Die Grenze, ab der Verstöße künftig im Internet erscheinen, soll bei 350 € liegen. Wie oft werden in Mülheim solche Bußgelder überhaupt verhängt?

Volker Wiebels: Bei Kontrollen des Veterinäramtes maximal fünf Mal im Jahr. Das bezieht sich nicht nur auf die Gastronomie, sondern auf alle Betriebe, die irgendwie mit Lebensmitteln zu tun haben.

2. Was wird in solchen Fällen beanstandet und geahndet?

Es sind nicht nur Schmuddelbetriebe, sondern oft auch Falschauszeichnungen, Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorschriften.

3. Halten Sie die Einführung eines „Internet-Prangers“ für sinnvoll und richtig?

Ja, sicher. Wer den Verbraucherschutz nicht ernst nimmt, muss damit rechnen, dass so etwas passiert. Es geht hier schließlich um die Gesundheit.