An jedem zweiten Montag des Monats finden Geschädigte Unterstützung in den neuen Räumen der Gleichstellungsstelle

Eine Seniorin besucht das Grab ihres Mannes und wird auf dem Friedhof überfallen. Einem Mann werden bei einem Raubüberfall einige Zähne ausgeschlagen. Das oder ähnliches haben Opfer erlebt, die sich bei der Vor-Ort-Beratung zum Opferentschädigungsgesetz Hilfe holen.

An jedem zweiten Montag des Monats von 14 bis 16 Uhr finden Geschädigte Unterstützung in den neuen Räumen der Gleichstellungsstelle an der Ruhrstraße 1, Zimmer 434 (4. Etage). „Die Oma, die überfallen wurde, hat beispielsweise in bestimmten Umgebungssituationen Angstzustände. Sie hat unverzüglich nach dem Vorfall ein Anrecht auf fünf Sitzungen bei der Traumaambulanz in Essen. Das schreibt das Opferentschädigungsgesetz unter anderem vor”, erklärt Antje Buck, Frauenbeauftragte und Abteilungsleiterin der Gleichstellungsstelle.

Ebenso stehe etwa auch dem Mann, der die Zähne verloren hat, eine zahnärztliche Behandlung zu.

Die Beratungskraft in der Gleichstellungsstelle hat bereits 30 Jahre Erfahrung. Sie arbeitete im ehemaligen Versorgungsamt Essen (heute das Amt für Soziales und Wohnen). Dort werden jetzt nur noch Schwerbehinderte beraten. „Die Abteilung für Kriegsopfer und Gewalttaten wurde ausgelagert, gehört nun zum Landschaftsverband Rheinland (LVR) in Köln”, sagt die Beraterin, die einmal pro Monat nach Mülheim zur Gleichstellungsstelle kommt und nun beim LVR angestellt ist.

Sie gebe u. a. Rat zu Themen wie finanzieller Unterstützung nach Gewalttaten, staatlicher Wiedergutmachung für Schäden an Leben und Gesundheit, Kriegsopferversorgung, Hilfen für Impfgeschädigte sowie Hilfen für Häftlinge aus der Ex-DDR. Alles kostenlos. „Es ist wichtig, so schnell wie möglich zu helfen, die noch frische Angst zu lockern, nicht erst Jahre später, wenn sich das Trauma schon im Kopf festgesetzt hat”, erklärt die Expertin.

Das Vor-Ort-Beratungs-Angebot gibt es nun seit Herbst 2008 in Mülheim und es wird sehr gut angenommen. In der monatlichen zweistündigen Beratungszeit herrsche ein reger Andrang, so Buck. „Sechs bis acht Menschen kommen, um sich Rat zu holen.” Der häufigste Grund, aus dem Opfer die Beratungsstelle aufsuchen, sei definitiv die finanzielle und sachliche Unterstützung nach Gewalttaten. Vor allem ältere Menschen seien betroffen. „Und es sind insgesamt mehr Frauen als Männer”, sagt die Frauenbeauftragte. Auch die Kriegsopferversorgung mache einen großen Anteil aus.

Die Vor-Ort-Beratung in der Gleichstellungsstelle ist ein Service, den jede Kommune ihren Bürgerinnen und Bürgern anbietet. „Oft genügt schon ein schriftlicher Antrag beim LVR in Köln auf Opferentschädigung”, erklärt die Beratungskraft aus Köln.

Der nächste Beratungstermin nach dem Opferentschädigungsgesetz wäre am 13. April. Da dieser genau auf den Ostermontag fällt, ist der nächste Termin am 11. Mai. 455 13 53, 0221/809 95 754,

www.stadt-mh.de, www.lvr.de