Mülheim..

Das Amtsgericht Duisburg hat am 1. April das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mülheimer Kabel-TV Medien Service-Gesellschaft für Breitbandkabel eröffnet. Der Oberhausener Rechtsanwalt Axel Schwentker, der auch die Engelbertus-Insolvenz betreut, wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Für die rund 3450 Kunden des Unternehmens, das seinen Sitz an der Aktienstraße hatte, wurde inzwischen auch eine Nachfolgelösung gefunden.

Angemeldet wurde die Insolvenz Mitte Dezember 2011. Seitdem, so heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme, die die Kanzlei Schwentker/Bückmann im Namen des Insolvenzverwalters verschickte, wurde „mit Nachdruck“ nach einer Firma gesucht, die die Kunden des Mülheimer Unternehmens künftig mit Kabelfernsehen versorgt.

Das ist nun geglückt: Ein lokaler Anbieter aus Essen, der laut Schwentker „in der Branche über die notwendige Expertise und Erfahrung verfügt“, wird die rund 3450 Kunden übernehmen. Dessen Namen will Ellen Horlebein, Mitarbeiterin der Kanzlei Schwentker/Bückmann, auch im Gespräch mit dieser Zeitung nicht nennen: „Wir möchten vermeiden, dass sie mit Anrufen überschüttet werden.“ Denn noch könnten die Mitarbeitenden des neuen Anbieters keine Auskunft geben: „Ihnen liegen die Unterlagen noch nicht vor.“

Kunden werden ab 16. April informiert

Sie sollen in dieser Woche nach Essen übermittelt werden, und in der kommenden, der 16. Kalenderwoche, plant das Team um Rechtsanwalt Schwentker die Kunden schriftlich zu informieren. „In den Anschreiben werden wir natürlich den Firmennamen und eine Kontakttelefonnummer nennen“, sagt Ellen Horlebein. Auch der neue Anbieter werde die Kunden schriftlich kontaktieren. „Bis dahin“, schreibt Schwentker in der Mitteilung, „sind die Kunden aufgefordert, sich zu gedulden.“

Damit soll der Ärger für die Kabelkunden vorüber sein. Die meisten von ihnen hätten zwar, so Schwentker, „nahezu uneingeschränkt mit Kabelfernsehen versorgt werden“ können. Allerdings sei es „aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls“ nicht möglich gewesen, neue Verträge oder sonstige Leistungen zu erwerben. Auch „eine Bearbeitung der gemeldeten Störungen war nur teilweise möglich“.