Mülheim. Nicht alle Kinder werden auf ihre Wunschschule gehen können. Die Schulleiter besprechen nun, was zu tun ist
Kommt mein Kind nun auf seine Wunschschule oder nicht? Die Frage stellen sich viele Eltern, die am Mittwoch oder Donnerstag ihre Sprösslinge an einer Haupt- oder Realschule oder einem Gymnasium angemeldet haben. Und sie ist durchaus berechtigt, denn die Anmeldezahlen fielen so aus, dass es an einigen Schulen sogenannte Anmeldeüberhänge gibt, während andere einen Rückgang beklagen. Das Gesetz lässt für die Klassengrößen zwar eine gewisse Bandbreite zu, doch nicht überall wird es gelingen, alle Wünsche zu erfüllen. Die räumlichen Gegebenheiten der Schulen lassen es auch nicht zu, die Zahl der Eingangsklassen einfach mal zu erhöhen.
So trafen sich gestern die Leiter der Gymnasien, um das Thema „Ausgleichsverfahren“ zu besprechen. Die Luisenschule hat zum Beispiel 153 Anmeldungen. Ab vier Parallelklassen sieht das Gesetz pro Eingangsklasse 27 bis 29 Schüler vor, eine Über- oder Unterschreitung um einen Schüler ist erlaubt. Bei 30 Schülern pro Klasse müssten immer noch drei Kinder abgeweisen werden. Idealerweise sind aber 28 Schüler pro Klasse vorgesehen. Dann wären es schon 13 Kinder. Ähnlich ist es beim Gymnasium Heißen mit 125 Anmeldungen. Demgegenüber hat die Otto-Pankok-Schule nur 52 Anmeldungen, macht zwei Klassen. Im Bildungsentwicklungsplan ist sie aber als dreizügiges Gymnasium vorgesehen. Politik und Elternwille klaffen hier stark auseinander.
„Ungünstig verteilt“
CDU-Fraktionsvize Heiko Hendriks sieht durch die Anmeldungen den Bildungsentwicklungsplan bestätigt. Die Bruchstraße, die seit gestern 20 neue Schüler hat, werde nie mehr zweizügig sein, die Hauptschule am Hexbachtal (insgesamt etwa 42 Anmeldungen) könne dagegen dreizügig und später Sekundarschule werden. Hendriks bekannte sich zudem zu fünf Gymnasien, stellte aber die Standorte in Frage. Die Gymnasien seien „ungünstig regional verteilt“, erklärte er. Wie berichtet, gibt es Überlegungen, die Otto-Pankok-Schule nach Saarn zu verlagern.
Auf dasselbe Problem stößt man bei den Realschulen. So kann sich die Realschule Mellinghofer Straße zwar über 126 Anmeldungen freuen. Legt man hier die vom Gesetzgeber zugelassene Bandbreite zu Grunde, bedeutet dies, dass die Schule höchstens vier Eingangsklassen mit 120 Kindern bilden wird. Sechs Kinder müssten auf eine andere Realschule wechseln. Ein weiteres Problem: Der Bildungsentwicklungsplan sieht eigentlich nur eine Dreizügigkeit vor. Und ein weiteres kommt hinzu: Angesichts der baulichen Gegebenheiten ist eine vierte Eingangsklasse nur mit Mühe zu schaffen.
Es stellt sich also die Frage: Wer entscheidet nach welchen Kriterien, welches Kind aufgenommen wird und welches nicht? „Grundsätzlich der Schulleiter“ heißt es im NRW-Schulgesetz. Im Falle eines Überhangs muss folgender Kriterienkatalog herangezogen werden: Geschwisterkinder, ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen, ausgewogenes Verhältnis von Schülern unterschiedlicher Muttersprache, Schulwege, Besuch einer nahe gelegenen Grundschule, Losverfahren.
„Wir werden jeden Einzelfall prüfen und schauen, welchen Platz wir an welcher Schule für Kinder finden, die bei uns nicht aufgenommen werden können“, verspricht der Leiter der Luisenschule, Bernhard Troost. Dabei spiele die Zumutbarkeit eine wichtige Rolle. Der Notendurchschnitt oder die Empfehlung der Grundschule dürfen nicht zur Entscheidungsfindung herangezogen werden. So will es das Gesetz.