Bis die Altenwohnungen am Kuhlendahl saniert werden können, sind noch Hürden des Baurechts zu überwinden.
Während die umfangreichen Umbau- und Sanierungsarbeiten des städtischen Altenheims am Kuhlendahl fast abgeschlossen sind – am 15. Februar werden 45 Senioren in ihre Zimmer im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss einziehen, die 25 Zimmer im zweiten OG sind bis Ende des Jahres fertig – geht es mit dem Umbau der 22 Altenwohnungen im hinteren Bereich des Geländes nicht ganz so schnell. Der Mülheimer Wohnungsbau (MWB) will diese ziemlich heruntergekommene Immobilie, die aus den 50er Jahren stammt, von der Stadt kaufen, um 14 moderne Altenwohnungen von 30 bis 55 Quadratmetern Größe zu schaffen. Das Problem: Die notwendige Grundstücksteilung hat zur Folge, dass die Altenwohnungen dann auf einem sogenannten Hinterliegergrundstück stehen.
„Wenn dort neu oder auch nur umgebaut wird, könnte das Vorbildcharakter für andere Grundstücke in diesem Bereich haben“, sagt Planungsamtsleiter Michael Harter. Was dem MWB erlaubt werde, könne man in anderen Fällen dann nur schwer verwehren: Ein Teilgrundstück verkaufen, beziehungsweise kaufen, und dort ein oder mehrere Wohnhäuser errichten. „Denn baurechtlich ist der vom geplante Umbau einem Neubau erst mal gleichzusetzen.“ Die Juristen sind nun dabei, einen Vertragstext zu formulieren, der dieses Problem aus der Welt schafft und der auch festlegt, dass es bei der bisherigen Nutzung, nämlich als Altenwohnungen, bleibt.
MWB-Geschäftsführer Frank Esser hofft, dass der erste Spatenstich noch in diesem Jahr erfolgt. „Die Wohnungen müssen vorher ja auch noch leer gezogen werden. Wir wollen die Mieter nicht überfordern und werden ihnen gemeinsam mit der städtischen Sozialholding Angebote machen.“ Die Umbauzeit schätzt Esser auf etwa ein Jahr.
Die Mieter der modernisierten Altenwohnungen sollen dann vom Altenheim nebenan mit betreut werden können.