Mülheim. .
Videoüberwachung an der Schloßstraße wird es auf absehbare Zeit nicht geben: Die SPD-Fraktion ist in der Bezirksvertretung 1 mit dem Vorschlag gescheitert, die öffentlichen Bereiche in der City mit stationären und mobilen Videoanlagen beobachten zu lassen. „Nach Rechtslage ist die Überwachung so nicht möglich“, stellte der stellvertretende Leiter des Ordnungsamtes, Bernd Otto fest. Das Landesdatenschutzgesetz lasse dies nicht zu.
SPD sieht „Verrohung“
Demnach fällt die Videoaufzeichnung unter das Polizeigesetz und ist nur möglich, wenn die Polizei die Innenstadt als Kriminalitätsschwerpunkt bestimmt. Dafür sieht sie aber keine Veranlassung, sagte Otto nach Rücksprache mit der Behörde. Die Stadt könne hingegen nicht die ganze Innenstadt, sondern nur solche Räume beobachten, für die sie Hausrecht habe.
Der Bezirksvorsitzende der SPD, Peter Pickert, sieht hingegen „fast jedes Schaufenster an der Schloßstraße zerkratzt oder zerstört“, viele Gebäude seien durch Graffiti beschädigt – „wir können diese gesellschaftliche Verrohung und die Straftaten nicht tolerieren“, erwiderte er.