Der Rat der Stadt hat die Einführung des Sozialtickets zum 1. November beschlossen. Ab Montag, 24. Oktober, können die Berechtigtenausweise in allen Dienststellen der Sozialagentur, des Jobcenters in Mülheim, ausgestellt werden.
Das Sozialticket können alle Personen bekommen, die bereits eine der folgenden Unterstützungen erhalten: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld, Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), Asylbewerberleistungsgesetz, Bundesversorgungsgesetz.
Um das Sozialticket zu erhalten, müssen Interessierte sich einen Berechtigtenausweis in einer Dienststelle der Sozialagentur ausstellen lassen. Dazu sollte der letzte Leistungsbescheid oder ersatzweise die Kunden- oder Bedarfsgemeinschaftsnummer sowie der Personalausweis mitgebracht werden. Die Sozialagentur prüft die Berechtigung und füllt einen Berechtigtenausweis aus.
Mit Berechtigtenausweis kann in einer MVG-Verkaufsstelle die Wertmarke für 29,90 Euro erworben werden. MVG-Abokunden können mit ihrem Berechtigtenausweis das Sozial-Ticket auch als Chipkarte (eTicket) bekommen. Der monatliche Betrag wird wie gewohnt vom Konto abgebucht.
Das Sozialticket - die Wertmarke mit dem Berechtigtenausweis – gilt zusammen mit einem Lichtbildausweis als Fahrberechtigung in der Preisstufe A.