Was kann der Kunde bei Verspätungen tun?
1. Seit dem 7. September gilt bei der MVG das sogenannte Pünktlichkeitsversprechen: Wer mit einer Linie mehr als zehn Minuten später an seiner Zielhaltestelle ankommt, als im Fahrplan angegeben ist, bekommt den Preis für das VRR-Ticket zurück. Erstattet wird der Fahrpreis einer Einzelfahrt der Preisstufe A2 in Höhe von derzeit 2,30 Euro für Erwachsene und 1,40 Euro für Kinder. Wichtig: Der Vorfall muss innerhalb von drei Werktagen gemeldet werden, für das Abholen seiner Erstattung hat der Kunde drei Monate Zeit. infos: wwwmhvg.de.

2.Für den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, zu dessen Gebiet auch Mülheim zählt, gilt eine sogenannte Mobilitätsgarantie: MVG-Kunden, die länger als 20 Minuten auf Bus oder Bahn warten, können sich, sofern es keine alternative Verkehrslinie gibt, ein Taxi nehmen. Die Kosten dafür werden bis zu folgenden Höchstgrenzen erstattet: 30 Euro für Bärenticket- und Ticket 2000-Nutzer, allen anderen Ticket-Inhabern werden maximal 20 Euro erstattet. Info: www.vrr.de (Service anklicken).