Mülheim. .

Dass man, wenn man schon eine Biotonne hat, eine zweite oder sogar eine dritte ohne Aufpreis zusätzlich haben darf (wie berichtet), gilt zwar für viele Mülheimer Haushalte (mit einer Biotonne), aber eben nicht für alle. Umweltamtsleiter Jürgen Zentgraf schätzt dennoch, dass es für die meisten (mit Biotonne), also für 90%, in der Praxis so ist.

Es gibt eine Kappungsgrenze in der Gebührenordnung, die vorsieht, dass Mülheimer Bürger für eine Biotonne insgesamt nicht mehr als für ihre Restmülltonne zahlen müssen. Damit soll, so Amtsleiter Zentgraf, die Biotonne gefördert werden. Regelfall seien in der Praxis Ein- und Zweifamilienhäuser mit Gärten, wo erfahrungsgemäß viel Bioabfall anfalle.

Er nennt ein Beispiel für einen Haushalt, der den Vorteil nutzen kann: Ein Einfamilienhaus hat eine 80-Liter-Restmülltonne mit 14-tägiger Leerung für 112,98 €, die Braune Tonne (Biotonne) mit 240 Litern Inhalt kostet 111,85 Euro an Gebühren. Bestellt man eine zweite dazu, müsse nur 1,13 € mehr bezahlt werden – selbst dann, wenn man noch eine dritte braucht.

Grundsätzlich kostet eine Biotonne ein Viertel dessen, was für eine Restmülltonne bezahlt werden muss, erklärt Zentgraf an einem weiteren Beispiel: Eine 120-Liter-Restmülltonne koste 272,49 € , die Biotonne (120 l) 68,20 €. Braucht man oder mehrere und größere, muss man insgesamt nicht mehr als 272,49 Euro dafür zahlen – das ist die Kappungsgrenze.

Nun gibt es aber Ein-Personen-Haushalte in Einfamilienhäusern, bei denen so wenig Müll anfällt, dass selbst die kleinste Restmülltonne – 60 Liter, 14-tägige Leerung, 94,94 € – noch zu groß ist. Die Satzung sehe vor, dass man sich dann mit direkten Nachbarn zusammentun kann, sagt der Umweltamtsleiter.