Mülheim. .
Bei der Ticket-Schwerpunktkontrolle an der Haltestelle Mülheim-Stadtmitte am vergangenen Samstag durch die Mülheimer Verkehrsgesellschaft (MVG, wir berichteten) hat sich ein Leser gewundert.
Die Kontrollen seien nicht in den Fahrzeugen, sondern auf dem Bürgersteig durchgeführt worden, berichtete der Saarner der WAZ. Wer seine Fahrkarte dort nicht habe vorzeigen wollen, sei am Weitergehen gehindert worden. Der Leser fragt sich, wo die Rechtsgrundlage für eine Kontrolle außerhalb der Fahrzeuge sei.
Eine Ticket-Schwerpunktkontrolle, wie sie die MVG am Samstag zwischen 9 und 15.30 Uhr in der Innenstadt durchgeführt habe, sei im wesentlichen eine „Ausstiegskontrolle“ erklärt MVG-Sprecher Nils Hoffmann: Jeder, der offensichtlich aus einem Bus oder einer Bahn steige, werde dann gebeten, seinen Fahrschein vorzuzeigen. „Wenn ein Fahrgast unmittelbar ausgestiegen ist, kann man ihn auffordern, sein Ticket vorzuweisen. Die Nachfrage ist berechtigt.“
Damit das bei vielen Personen auch zügig gehe, stünden die Kontrolleure im Halbkreis direkt vor den Türen. Die MVG habe solche Kontrollen bereits mehrfach in Mülheim durchgeführt mit dem Ziel, die Schwarzfahrer-Quote zu senken. Diese Quote liege in Essen bei etwa zwei Prozent, in Mülheim noch etwas höher, „und das ist ja bares Geld für das Unternehmen“.
Nils Hoffmann hat vollstes Verständnis dafür, dass mancher Fahrgast mit gültigem Ticket „angeödet“ reagiere, wenn er oder sie beim Verlassen des Busses oder der Bahn nochmals zur Kontrolle gebeten werde. Denn die Karte wurde ja schon beim Einsteigen vorgezeigt, beim Fahrer gekauft oder elektronisch überprüft. Hoffmanns Erfahrung nach lehnten die Kontrollen allerdings nur ganz wenige ab – „die Ehrlichen finden das prima“. Die Kontrollen dienen der Sicherung der Einnahmen, und es ist auch künftig damit zu rechnen, so Nils Hoffmann. „Wir werden das auch weiterhin tun“.