Mülheim. .

Da das letzte Kindergartenjahr nun gratis ist, richtet sich viel Aufmerksamkeit auf jüngere Geschwister: Müssen Familien künftig für sie zahlen? Nein, versichert die Stadt, aber nicht alle mögen sich auf mündliche Zusagen verlassen.

Die Höhe der Elternbeiträge ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich und per Satzung festgelegt. Die derzeit geltende beschloss der Mülheimer Rat im Frühjahr 2008, und darin gibt es unter § 5 (Ermäßigungen) eine „Geschwisterregelung“, die besagt: Wenn mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung besucht, entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Sind die Beiträge dabei unterschiedlich hoch, zahlen Eltern für das „teuerste“ Kind. Was aber, wenn das älteste Kind nun laut Kibiz gratis betreut wird?

Für Verunsicherung bei betroffenen Familien sorgten u.a. Rundfunkberichte, in denen das Beispiel der Stadt Witten herangezogen wurde: Dort galt bislang eine mit Mülheim vergleichbare Geschwisterregelung. Doch offenbar möchte man nun, falls das „teurere“ Kind gratis betreut wird, statt dessen Gebühren für Schwester oder Bruder erheben.

Beide Kinder gratis

In Mülheim werde man dies anders handhaben, elternfreundlicher, versichert Klaus Köster, der zuständige Abteilungsleiter im Jugendamt. Er sagt: „Weiterhin zahlen beide Kinder nichts. Das eine ist aufgrund der für Mülheim geltenden Satzung von den Gebühren befreit, das andere aufgrund des Landesgesetzes.“

Etwas anderes gilt nur dann, wenn für das jüngere Kind ein höherer Beitrag fällig ist als für das ältere. Wenn es also zur Altersgruppe der unter Zweijährigen gehört, für deren Betreuung Eltern durchweg mehr zahlen als zwischen zwei Jahren und dem Schulanfang. In diesem Fall haben die Familien von der neuen Beitragsbefreiung tatsächlich keinen Vorteil, sondern zahlen, wie bisher, für das kostspieligere Kleinkind unter zwei Jahren.

Keine schriftliche Sicherheit

Man habe auch bereits beim Rechtsamt nachgehört, erklärt Klaus Köster, und dort erfahren: Um die für das Familienbudget günstige Geschwisterregelung weiterhin anwenden zu können, müsse die Satzung in Mülheim nicht geändert werden. „Es sei denn, die Politik möchte etwas anderes.“

Vielleicht möchten einige auch das Gleiche, nur mit mehr Rechtssicherheit für die Familien. Denn diese haben bis jetzt noch keinerlei schriftliche Information zur künftigen Anwendung der „Geschwisterregelung“ erhalten.

Thema auf der Tagesordnung

Relativ rasch reagiert die CDU-Ratsfraktion und formuliert eine offizielle Anfrage an die Verwaltung. Mit dem Kern: Wie kann ggf. eine Änderung der Mülheimer Beitragssatzung aussehen, damit die Vorteile der gesetzlichen Neuregelung auch an Eltern mit mehreren Kita-Kindern weitergegeben werden?

Die mündliche Zusage reicht etwa Frank Blum, dem jugendpolitischen Sprecher der CDU, nicht aus: „Wenn die Stadt es so handhabt: in Ordnung. Aber uns fehlt der Glaube, dass es so ist.“ Außerdem müsse man sehen, Stichwort: Nothaushalt, „was die Bezirksregierung dazu sagt“. In der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26. September soll das Thema auf die Tagesordnung kommen.