Mülheim. Laut regionalem Flächennutzungsplan könnten auf drei Flächen in Mülheim Windkraftanlagen errichtet werden. Aber auch wenn die Lockerung des Windkrafterlasses die Voraussetzungen geschaffen hat, werden sich dort so bald keine Windräder drehen.

Auch wenn die rot-grüne Landesregierung den Windkrafterlass stark gelockert hat: Über Mülheimer Boden werden vorerst keine Growiane wirbeln. Es gibt aber mögliche Standorte für die Zukunft.

Ausschlaggebend ist der regionale Flächennutzungsplan, den sechs Ruhrgebietsstädte aufgestellt haben. Vor genau einem Jahr trat er in Kraft und weist für Mülheim drei geeignete Flächen aus. Sie werden bezeichnet als „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ und liegen allesamt auf Industriebrachen im Styrumer Ruhrbogen, dicht an der Stadtgrenze zu Oberhausen bzw. Duisburg.

Klärschlamm statt Windkraft

„Es sind relativ kleine Standorte“, erläutert Bernd Geisel, der im städtischen Planungsamt den Bereich „Generelle Planung“ leitet. „Und man müsste mit dem Ruhrverband übereinkommen, dem die Grundstücke gehören.“ Derzeit und vermutlich noch einige weitere Jahre lang werden dort Deponien angelegt und Klärschlämme zum Trocknen ausgebracht.

Bernd Geisel berichtet, es gebe keine konkreten Anträge, dort Windkraftanlagen zu errichten, aber immer wieder Anfragen von Betreibern oder Planern. Er spricht sich dafür aus, „diese drei Standorte in Mülheim gemeinsam mit dem Ruhrverband offensiv an den Markt zu bringen“. Zudem liefen auch noch Gerichtsverfahren, bei denen es um zwei weitere Anlagen auf den Selbecker Hochflächen geht. Die Baugruben sind sogar schon ausgehoben, sie ruhen.

Maximal fünf Windkraftanlagen werde es also auf Mülheimer Gebiet geben, meint Geisel. „Falls die Politik weitere Standorte ausweisen möchte, müsste man neue Untersuchungen vornehmen und dafür viel Geld ausgeben.“