Die Freiheit auf zwei Rädern ist nicht grenzenlos. Radfahrer sind Verkehrsteilnehmer und müssen sich wie alle anderen an die Regeln halten.

Sonst droht ein Bußgeld, und nicht nur das: Radler sind bei Unfällen stark gefährdet. Hans-Joachim Ruhl, einer von 13 Verkehrssicherheitsberatern bei der in Mülheim ansässigen Verkehrsdirektion der Polizei Essen/Mülheim, erklärt, worauf Radfahrer achten müssen.

Fahren bei Rotlicht

Anhalten! Auch, wenn der Radweg direkt an der Straße liegt, gilt die rote Ampel für den Radfahrer. Radelt er weiter und wird erwischt, kann das 45 € kosten. Zeigt die Ampel schon länger als eine Minute Rotlicht und strampelt der Radler munter weiter, so kann er sogar mit 100 Euro zur Kasse gebeten werden.

Übrigens: Bußgeldverstöße über 35 € bedeuten mindestens 1 Punkt in Flensburg. Viele Radler fahren ja auch Auto.

Abbiegen beim grünen Pfeil

Auch der Radler muss zuerst an der roten Ampel halten – das machen viele ja gar nicht – und darf sich dann langsam auf die Kreuzung vortasten und rechts abbiegen, wenn niemand dabei behindert wird. Kosten: Wie beim Rotlicht.

Radweg

Ist ein Radweg vorhanden – beschildert mit weißem Rad auf blauem Grund – muss der Radfahrer den auch benutzen und darf nicht trotzdem auf der Straße fahren. Wer's trotzdem tut, zahlt 15 Euro.

Man darf den Radweg nur in die Richtung befahren, die freigegeben ist. Wenn nur auf einer Straßenseite ein Radweg ist, muss man auf der anderen Seite auf der Straße fahren.

Besser mit Helm

Bei einem Unfall ziehen Radfahrer oft den Kürzeren. 117 Unfälle mit Radlern hat die Polizei im Jahr 2008 in Mülhiem registriert. In den ersten vier Monaten 2009 waren es schon 22 – mit fünf schwer verletzten Radfahrern. Radler tragen bei einem Sturz oft Kopfverletzungen davon. Daher rät die Polizei dazu, einen Helm zu tragen, auch wenn hierzulande keine Pflicht dazu besteht.

Wenn man einen Radweg in beiden Richtung benutzen darf, so ist das durch Pfeile gekennzeichnet: durch ein Zusatzzeichen unter dem blauen Schild. Wer den Radweg entgegen der Fahrtrichtung benutzt, kann mit 15 € zur Kasse gebeten werden. Wird jemand behindert oder gefährdet, kommt es gar zu einem Unfall, wird es bis zu 30 € teuer.

Radeln und telefonieren

Das ist, genauso wie im Auto, verboten. Also: erst anhalten, absteigen, dann telefonieren. Sonst zahlt man 25 Euro.

Fahren auf dem Bürgersteig

Ist nicht erlaubt. Wer Fußgängerzonen, Bürgersteige oder andere gesperrte Zonen befährt, ist mit 15 Euro dabei. Mindestens. Wird jemand gefährdet oder kommt es zu einem Unfall wird's noch teurer, kann bis zu 25 Euro kosten.

Alkohol am Lenker

Wer nach Alkoholgenuss Ausfallerscheinungen hat, Schlangenlinien fährt, Verkehrszeichen missachtet oder sein Licht vergisst, begeht eine Straftat. Bei Radfahrern wird eine so genannte „absolute Fahruntüchtigkeit” ab 1,6 Promille angenommen. Auch, wenn man noch gerade auf dem Rad sitzt, ist das eine Straftat. Das kostet, und auch der Autoführerschein kann dadurch dann gefährdet sein.

Beleuchtung

Für die Ausstattung eines Fahrrads im Straßenverkehr gelten ganz klare Bestimmungen: Für die Beleuchtung muss ein Dynamo vorhanden sein und eine fest installierte Lichtanlage. Eine Batterie-Lampe ist nur als Zusatz-Beleuchtung erlaubt, als einzige Lichtquelle reicht sie nicht aus. Vorne muss ein dynamo-gespeistes weißes Licht und hinten ein rotes leuchten. Für Mängel an der Beleuchtung kann der Radfahrer ab 10 Euro zur Kasse gebeten werden.

Klingel und Reflektoren

Eine Klingel ist Pflicht. Außerdem sind – in den Speichen des Vorder- und des Hinterrades – jeweils zwei Reflektoren vorgeschrieben. Erlaubt ist auch ein umlaufender reflektierender Streifen. Noch neu aber ebenfalls schon zugelassen: Wenn jede Speiche mit einem selbstleuchtenden Reflektor ausgestattet ist.

Die Pedale müssen auch jeweils zwei Reflektoren haben. Nach hinten muss ein großer Rückstrahler und ein kleiner ausgerichtet sein. In Fahrtrichtung ist ein weißer Reflektor Pflicht.

Einbahnstraßen befahren

Wer Einbahnstraßen mit dem Rad gegen die Fahrtrichtung befährt, zahlt ab 15 € – es sei denn, die Einbahnstraße ist im Gegenverkehr für Fahrräder zugelassen. Dafür müssen bestimmte bauliche Voraussetzungen gegeben sein. Dann steht unter dem „Durchfahrt verboten”-Schild das Zusatz-Schild „Fahrräder frei”.

Kinder mitnehmen

Kinder dürfen nur im Kindersitz mitfahren. Kinder über sieben Jahre dürfen nicht mit dem Rad befördert werden. Ansonsten zahlt der Papa oder die Mama: 5 €.