Im Rathaus erfreut aufgenommen wird die Entscheidung des NRW-Verfassungsgerichtshofes, die geltende Kita-Finanzierung zu kippen. Mülheim gehört zu den 17 kreisfreien Städten, die Beschwerde eingelegt hatten.
„Wir begrüßen dieses Urteil natürlich“, erklärt Stadtsprecher Volker Wiebels, „weil wir immer das Konnexitätsprinzip eingefordert haben.“ Konnexitätsprinzip: Der Begriff spielt in der Begründung des am Dienstag in Münster gesprochenen Urteils eine zentrale Rolle. Er bedeutet, verkürzt gesagt: Wenn das Land den Städten neue oder veränderte Aufgaben überträgt (hier: mehr Betreuungsplätze für unter Dreijährige zu schaffen), muss es auch für einen finanziellen Ausgleich sorgen.
Auf diesen spekuliert Mülheim nun. Derzeit stehen nach Angaben der Stadt Plätze für gut 15 Prozent der Ein- bis Dreijährigen zur Verfügung. Bis 2013 soll diese Quote auf 32 Prozent gesteigert werden, „das ist sicher“.
Nach bisheriger Rechnung investiert die Stadt allein in den Um- und Ausbau der städtischen Kitas bis 2012 einen Eigenanteil von mehr als fünf Millionen Euro. Der städtische Anteil an den jährlichen Betriebskosten wird bis 2013 von 3,3 auf 6,3 Millionen Euro steigen. Personalkosten sind dabei inbegriffen. In Mülheim hofft man nun, dass die Stadtkasse entlastet wird, weil das Land künftig mehr Geld gibt für die, wie Wiebels betont, „wünschenswerte, aber sehr teure U3-Betreuung“.