Mülheim. .

Im März büxte in einem Wohnhaus an der Kleiststraße eine Monokel-Kobra aus. Drei Wochen dauerte die Jagd. Stadt und Feuerwehr stellen dem Besitzer nun 50.900 Euro für den Einsatz in Rechnung. Der seinerseits ist verzogen.

Drei Wochen hatte sie Feuerwehr und Ordnungsamt beschäftigt, dann war sie endlich gefunden – die Monokelkobra. Anfang April war sie auf einem Klebestreifen verendet. Doch für den Eigentümer des Jungtieres ist die Sache noch längst nicht erledigt: 30 000 Euro wird die Stadt Kevin O. in Rechnung stellen, auf weitere 20 900 Euro belaufen sich die Kosten der Feuerwehr.

„Den Großteil unserer Rechnung macht die komplette Entkernung der Dachgeschosswohnung und ihre Wiederherstellung aus“, erklärt Wolfgang Fischer, Teamleiter des Bereichs Gefahrenabwehr im Ordnungsamt. Um das aus einem Terrarium entflohene Tier aufzuspüren, war die an der Kleiststraße gelegene Wohnung vollständig leergeräumt, waren Holzvertäfelungen und Fußboden entfernt worden. Lediglich die tragenden Wände hatte man stehen lassen. „Den Personalaufwand werden wir nicht in Rechnung stellen“, so Fischer. Einerseits sei die Gefahrenabwehr ureigenste Aufgabe seiner Abteilung, andererseits müsste dem Tierhalter nachgewiesen werden, dass er grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt habe. Dies war nicht da Fall, das Tier war durch eine defekte Lüftung entkommen.

Rechnung nicht zugestellt

Die letzten Einzelheiten zur Aufstellung der Rechnung klärt derzeit noch das Rechtsamt ab. Danach will die Stadt Kontakt zum Bruder von Kevin O. aufnehmen, um zu erfahren, wo er wohnt, denn: Die Wohnung ist zwar renoviert, doch eingezogen ist der junge Schlangenhalter dort nicht mehr.

Dies hat mittlerweile auch die Feuerwehr erfahren. „Unsere Rechnung konnte nicht zugestellt werden“, so der stellvertretende Feuerwehrchef Sven Werner. In den 20 900 Euro sind die Kosten der Mülheimer Feuerwehr sowie die für den intensiven Einsatz der Düsseldorfer Kollegen, die Reptilienspezialisten nach Mülheim geschickt hatten, und die für das Bereitstellen eines Intensivbetts in einem Krankenhaus enthalten.

Sollten die Stadt bei ihren Recherchen zum Aufenthaltsort von Kevin O. nicht weiterkommen, wird sie, so wie auch die Feuerwehr, eine entsprechende Mitteilung im Mülheimer Amtsblatt veröffentlichen. Damit gelten beide Rechnungen als zugestellt und die Behörden wahren ihre Ansprüche auf Erstattung der Kosten.