Damit keine Stimme verloren geht: Briefwähler sind für den rechtzeitigen Einganng ihrer Wahlunterlagen selbst verantwortlich. Und sollten sich rechtzeitig auf den Weg zum Briefkasten machen.

Die Stadt Mülheim weist die Wähler darauf hin, dass die Briefwähler den rechtzeitigen Eingang ihrer Wahlunterlagen selbst verantwortlich sind. Sie müssen daher sicherstellen, dass der rote Wahlbriefumschlag (mit Wahlschein und Stimmzettel, im blauen Stimmzettelumschlag) spätestens bis zum 7. Juni um 18 Uhr beim Stadtwahlleiter eintrifft.

Die roten Wahlbriefumschläge können daher auch am Wahltag sowohl im Vorzimmer des Amtes für Ratsangelegenheiten und Bürgerinformation (8 bis 17 Uhr) an der Leineweberstr. 18 - 20, oder im Foyer der Heinrich-Thöne-Volkshochschule (15 bis 18 Uhr, Bergstraße 1 - 3) abgegeben werden.

Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Standardbriefe unentgeltlich befördert. Die Deutsche Post AG kann nur die Wahlbriefe zustellen, die noch rechtzeitig eingeworfen wurden. Empfehlung: Einwurf bis spätestens 4. Juni und die Leerungszeiten auf den Postbriefkästen beachten.