Viele Medikamente gibt's gar nicht mehr auf Rezept und müssen selbst bezahlt werden. Patienten können sich nun außer in Apotheken auch in Drogeriemärkten oder Internetapotheken mit Tabletten, Salben, Tropfen versorgen.

„Viele wissen jedoch die veränderten Spielregeln am Markt nicht für sich zu nutzen,” so die Verbraucherzentrale NRW. Daher könnten Patienten bei Arzneimittelausgaben durchaus einige Euro sparen, raten die Verbraucherschützer.

Verschreibungspflichtige Arzneimittel: Präparate auf Rezept sind nur gegen Vorlage einer ärztlichen Verordnung erhältlich. Diese muss einer Apotheke im Original vorliegen. Für verschreibungspflichtige Medikamente gelten feste Preise, die bei Apotheken vor Ort und bei Versandapotheken identisch sind. In der Regel werden rezeptpflichtige Medikamente von Kassen erstattet. Patienten müssen hierbei 10% des Arzneimittelpreises zuzahlen, mindestens 5 oder höchstens 10 Euro. Nur Versandapotheken innerhalb der EU können deutschen Kunden die gesetzliche Zuzahlung erlassen. Einige preisgünstige Medikamente sind auch in Deutschland von der Zuzahlung befreit.

Rezeptfreie Medikamente: Nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen nur in zugelassen Vor-Ort- oder Online-Apotheken verkauft werden. Bis auf wenige Ausnahmen erstatten die gesetzlichen Krankenkassen diese Mittel nicht. Seit fünf Jahren sind die Festpreise für freiverkäufliche Medikamente aufgehoben. Deshalb kann es sich lohnen, Angebote zu vergleichen.

Discount-Apotheken bieten öfter rezeptfreie Arzneimittel zu einem Preis an, der unterhalb der unverbindlichen Preisempfehlung der Hersteller (UVP) liegt. Alle Apotheken – ganz gleich ob um die Ecke oder im Internet – sind zur Beratung verpflichtet.

Drogeriemärkte: Einige Drogeriemarktketten bieten in Kooperation mit Versandapotheken einen Medikamentendienst an: Patienten können ihr Rezept direkt in einer Filiale abgeben oder rezeptfreie Arzneimittel vor Ort bestellen. Innerhalb von zwei bis drei Tagen sind die gewünschten Präparate in der Regel da.

Internetapotheken: Bei nichtrezeptpflichtigen Medikamenten bieten Online-Apotheken Sonderkonditionen von bis zu 30 % an. Solche Angebote sind vor allem für chronisch Kranke interessant, die regelmäßig auf bestimmte Präparate, aber nicht auf eine Beratung durch den Apotheker angewiesen sind. Hohe Versandkosten können eine Ersparnis beim Internetkauf allerdings wieder zunichte machen.

Anbieter: Beim Ordern von Arzneimitteln per Internet sollte nur bei Apotheken bestellt werden, die ihre Adresse, Telefonnummer und allgemeine Geschäftsbedingungen online preisgeben. Ein Bezug von Arzneimitteln bei Anbietern außerhalb der EU, die im Internet auch deutsche Verbraucher umwerben, ist unzulässig. Zudem besteht höchste Gefahr, dass gefälschte, nicht zugelassene oder falsch dosierte Arzneimittel geliefert werden.

Das Infoblatt: „Neue Vertriebswege für Arzneimittel” gibt's kostenlos auch in der Verbraucherzentrale Mülheim, Hans-Böckler-Platz, oder unter

www.verbraucherzentrale-nrw.de/arzneimittelkauf.