Das könnte ein teurer „Spaß“ werden: Dem Mann aus Essen, der am Samstag den Polizeinotruf angewählt und behauptet hat, er habe in seiner Wohnung einen Freund beinahe umgebracht, dürfte das Lachen vergehen.
Die angerückte Polizei fand nämlich zwei angetrunkene, aber unverletzte Herren vor, die dann angaben, nur so „zum Spaß“ die 110 gewählt zu haben. Nun liegt eine Anzeige gegen den 62-jährigen Anrufer vor, verfasst von der Polizei.
Insgesamt 63 Anzeigen wegen des Missbrauchs von Notrufen habe die Polizeibehörde Essen/Mülheim in den letzten zwölf Monaten in beiden Städten schreiben müssen, sagte Polizeisprecher Raymund Sandach auf Anfrage.
Das ist kein Dumme-Jungen-Streich mehr, sondern wird empfindlich geahndet. Raymund Sandach verweist auf § 145 Strafgesetzbuch, der für den Missbrauch von Notrufen oder Notzeichen Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vorsieht.
Die Polizei möchte nicht so sehr ins Detail gehen, um Nachahmer möglichst nicht zu animieren, weiß aber, dass diejenigen, die der Polizei etwa eine angebliche Bombendrohung gemeldet haben, oft selbst unter den Schaulustigen stehen, wenn die Einsatzkräfte den ganzen Apparat auffahren. „Im Missbrauchsfall ermitteln wir mit aller Härte“, betont Polizist Sandach. „Und wir erwischen auch viele.“
Beim absichtlichen Missbrauch des Notrufs hört der Spaß auf – könnten doch Kräfte blockiert werden, die im schlimmsten Fall anderswo in lebensbedrohlichen Situationen dringend gebraucht werden. So etwa auch bei der Feuerwehr: Wer den Feuer-Notruf 112 wissentlich, also böswillig, missbraucht, muss damit rechen, den ganzen Einsatz zahlen zu müssen, sagt Horst Brinkmann von der Feuerwehr. Rückt der Löschzug umsonst aus, sind das 800 Euro. Immerhin 500 Euro werden beim (überflüssigen) Rettungseinsatz mit Kranken- und Notarztwagen fällig. „Außerdem kommt noch ein Strafantrag dazu.“
Die Situation in der Feuerwehr-Leitstelle habe sich enorm verbessert, seit der Feuer-Notruf vom Handy aus, anders als früher, nur noch mit einer SIM-Karte möglich sei, erklärt Horst Brinkmann. Das mache eine Rufnummernverfolgung möglich. „Wenn wir die Leute erwischen wollen, erwischen wir die auch.“
Was kaum vorstellbar ist, aber häufig vorkommt: „Viele Leute probieren mit der 112 ihr neues Handy aus. Es gibt ja auch welche mit Notruftaste“, berichtet Brinkmann. Was aber ebenso strafbar sei, weil ohne Not die 112 angewählt wurde. Nicht selten komme es auch vor, dass unbeobachtete Kleinkinder mit dem Handy spielten und die Eltern beim Rückruf der Feuerwehr ermahnt werden müssen.
Wer aber eine Notsituation sieht, solle nicht zögern, die Polizei unter 110 anzurufen, betont Sandach. Wenn es sich später als Irrtum herausstellen sollte, so „wird das nicht verfolgt“. Wenn sich eine Angelegenheit später als nicht so dramatisch herausstelle wie beim ersten Eindruck, sei das ja noch kein Missbrauch.
Das Gesetz spricht ausdrücklich von einem vorsätzlichen Tun, also wenn man die Rettungskräfte alarmiert, obwohl wissentlich kein Grund dazu vorhanden ist. Dem kann sich Horst Brinkmann nur anschließen: „Wenn jemand verletzt wurde oder es irgendwo aus dem Fenster raucht: Rufen Sie an. Denn genau dazu ist der Notruf da.“