In Mülheim hat sich noch kein Privatunternehmen für den Rettungsdienst ins Gespräch gebracht. So die übereinstimmende Auskunft von Stadtsprecher Volker Wiebels und Feuerwehrchef Burkhard Klein. Nichts deutet auf eine Änderung der bisherigen Arbeitsteilung hin.

Zurzeit verhandelt offenbar der dänische Falck-Konzern mit nordrhein-westfälischen Kommunen (Bericht hier). Das Unternehmen möchte neben Feuerwehr und Wohlfahrtsorganisationen Blaulicht-Einsätze fahren. Rückenwind verspricht sich die schon in sieben EU-Ländern tätige Gruppe von einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, der Rettungsdienste nicht als hoheitliche Aufgabe ansieht, sondern vielmehr als wirtschaftliche Tätigkeit.

Ein Blick ins nordrhein-westfälische Rettungsdienstgesetz: Es unterscheidet in § 2 zwischen Notfallrettung und Krankentransport. Erstere betrifft Personen, die in Lebensgefahr schweben oder denen schwere gesundheitliche Schäden drohen, wenn sie nicht unverzüglich Hilfe bekommen. Um solche dringenden medizinischen Notfälle handelt es sich bei Krankentransporten nicht.

Träger des Rettungsdienstes sind die Städte, in der Regel wird diese Aufgabe auf die Feuerwehr übertragen. So auch in Mülheim, wo alle Fäden unter der prominenten Rufnummer 112 in der Leitstelle zusammenlaufen. Die Notfalleinsätze, so Burkhard Klein, werden „zu einem sehr großen Teil von der Feuerwehr geleistet“. Unterstützung bekommt sie vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) und der Johanniter Unfallhilfe (JUH).

Im Jahr 2009 registrierte die Feuerwehr knapp 12 000 Einsätze in der Notfallrettung, und gut 4000 Mal starteten Notärzte von den beiden Mülheimer Krankenhäusern aus. Hinzu kamen rund 12 000 Krankentransporte, die überwiegend von DRK und JUH durchgeführt wurden. In diesem Bereich ist in Mülheim auch ein privates Unternehmen mit eigenen Wagen tätig: die Firma Fleskes.

Die Feuerwehr besitzt acht Rettungswagen, von denen, so Klein, „vier ständig und rund um die Uhr besetzt sind“. Zudem: zwei Notarztfahrzeuge. Finanziert werden die Einsätze im wesentlichen von den örtlichen Krankenkassen. Abgerechnet wird gemäß einer Gebührensatzung, die nach Absprache mit den Kassen vom Rat verabschiedet wird. So laufe der Rettungsdienst kostendeckend, betont Burkhard Klein, „Geld verdienen können wir damit nicht“.

Die Wohlfahrtsorganisationen können dies schon, denn sie setzen ehrenamtliche Kräfte ein. Beim DRK Mülheim etwa, das seit 1985 mit eigenen Wagen im öffentlichen Rettungsdienst mitwirkt, wird diese Arbeit komplett von freiwilligen Rettungsassistenten, -sanitätern und -helfern geleistet. Daneben sind drei Zivildienstleistende im Einsatz. Auf diese Weise erwirtschafte man Überschüsse, erklärt Helmut Storm, Geschäftsführer des DRK-Kreisverbandes, „die wir im Katastrophenschutz gut gebrauchen können, wo wir ein Riesen-Defizit haben“.

Die enge Verzahnung von Rettungsdienst und Ehrenamt bezeichnet Storm als gewachsene Tradition, wie sie in anderen europäischen Staaten nicht bestehe. Feuerwehrchef Klein hebt einen besonderen Pluspunkt hervor: „Die Ehrenamtlichen bekommen Praxis, die sie auch für Großeinsätze qualifiziert. Das jetzige System ist im Sinne des Bürgers.“