Mülheim. .

Eine Mülheimerin meldete der Feuerwehr ein Feuer - und erhielt wegen angeblichen Fehlalarms eine Anzeige. Das Verfahren wurde zwar eingestellt. Auf Anwaltskosten in Höhe von 500 Euro sollte sie dennoch sitzen bleiben. Bis heute versteht die Frau nicht, warum es zu der Anzeige kommen musste.

Vor einigen Tagen brachte die Post Ursula Hilberath eine gute und eine schlechte Nachricht ins Haus. Die gute: Das Ermittlungsverfahren gegen sie war eingestellt worden. Die schlechte: Trotzdem hat sie Anwaltskosten von über 500 € zu tragen.

Die Geschichte, die die Mülheimerin als ungerecht empfindet, nahm am 5. September 2009 ihren Anfang. An diesem Samstag war die Saarner Geschäftsfrau gegen 22.30 Uhr mit zwei Freundinnen im Auto auf der Mintarder Straße Richtung Mülheim unterwegs.

Kurz hinter der Ruhrtalbrücke fiel den Frauen ein großes Feuer am Fuß des Aubergs auf, etwa zwischen dem dortigen Reiterhof und dem Staader Loch. Es war schon spät, schildert Hilberath, das Feuer mehrere Meter hoch, das Auto allein in der dünn besiedelten Gegend unterwegs, und die Frauen beschlossen, die Feuerwehr anzurufen. Ursula Hilberath, die nicht am Steuer saß, griff zum Handy und meldete die Beobachtung unter der Notrufnummer 112. Verbunden mit dem deutlichen Hinweis, dass das Frauen-Trio nicht selbst beurteilen könne, ob es sich vielleicht nicht um einen Brand, sondern nur um ein besonders großes Lagerfeuer handeln würde. Frau Hilberath bekam zur Antwort: „Wir kümmern uns.“

Den Vorfall hatte sie schon vergessen, als sie knapp fünf Wochen später eine Vorladung erhielt: In der Ermittlungssache „wegen Missbrauchs von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütung und Nothilfemitteln am 5. September“ sollte sie sich als Beschuldigte zur Vernehmung bei der Polizei einfinden. „Da habe ich einen Schrecken bekommen“, erinnert sich die Mülheimerin. „Ich wollte doch nur meine Pflicht tun. Nun saß ich da mit klopfendem Herzen und dachte: Was mach’ ich bloß?“ Weil sie nicht wusste, ob sie nun für die Einsatz-Kosten herangezogen werden sollte, holte sie sich anwaltlichen Beistand.

Bis heute versteht Ursula Hilberath nicht, warum es erst zu der Anzeige kommen musste, weil die Feuerwehr offenbar den Brand nicht gefunden hat. Man hätte sie doch zurückrufen können: „Ich haben meinen vollen Namen genannt, meine Handynummer ist nicht unterdrückt.“ Die Mülheimerin ärgert nicht nur allein, dass sie die Anwaltkosten zahlen muss – „obwohl es viel Geld für mich ist. Aber wieso kann man mich anzeigen, weil man mir ohne Nachfrage Missbrauch unterstellt?“

Stadtsprecher Volker Wiebels erklärte auf Anfrage, dass bei einem Einsatz, bei dem die Feuerwehr nichts finde, von „böswilligem Alarm“ ausgegangen werde. Dann würde stets automatisch eine Anzeige erstattet. „Damit die Polizei die Umstände ermitteln kann – wir selbst dürfen das ja ohne die rechtlichen Mittel nicht.“

Laut Wiebels sei ein Löschzug am Abend des 5. September zur Mintarder Str. 100 ausgerückt, habe dort aber kein Feuer gefunden. „Da der Frau ein finanzieller Schaden durch uns entstanden ist, gehen wir nach der ersten rechtlichen Bewertung davon aus, dass eine Erstattung möglich ist,“ sagte der Stadtsprecher. „Das muss aber noch abschließend geprüft werden.“

Dass die Wehr umsonst ausrückt, kam 2009 übrigens in 501 Fällen vor. 315 Fehlalarmen lagen Fehlschaltungen von automatischen Brandmeldeanlagen zugrunde, wie sie etwa große Firmen oder Kaufhäuser haben, die so direkt mit der Feuerwehr-Leitstelle verbunden sind. „Blinde Alarme“ gab es 168: Da hatten besorgte Bürger etwa Rauch in einer Küche oder in einem Garten gesehen und die 112 angerufen – am Ende stellt sich he­raus, dass die Ursache harmlos war. So etwas hat für den Anrufer keine Folgen. Wiebels: „Wir würden ja sonst couragiertes Handeln bestrafen.“

Kein Pardon gibt es aber, wenn die Feuerwehr vorsätzlich umsonst alarmiert wird: Das geschah 2009 insgesamt 18 Mal und ist ein Straftatbestand. Dazu muss der Einsatz bezahlt werden: Rückt ein Löschzug aus, entstehen Kosten zwischen 500 und 1000 Euro.

Übrigens: Auch bei einem automatischen Fehlalarm müssen die Kosten für den (nicht stattgefundenen) Feuerwehr-Einsatz übernommen werden. In Mülheim sind das pauschal 383,47 Euro.