Ob Glasflaschen, Getränkekartons, Blechdosen, Plastikbehälter: Beim Pfand herrscht nach wie Verwirrung, so die Verbraucherzentrale NRW. Einweg- und Mehrweggebinde ließen sich leicht verwechseln.
Folgende Tipps der Verbraucherschützer helfen dem Kunden, umweltfreundlich zu handeln und Ärger bei der Rückgabe zu vermeiden:
Kennzeichnung: Mehrwegflaschen bestehen aus Glas oder aus PET-Kunststoff. Zu erkennen sind die Varianten am Umweltzeichen „Blauer Engel” oder am Logo „Für die Umwelt – Mehrweg”. Sichere Hinweise liefern auch Aufschriften wie Leihflasche, Mehrweg, Mehrwegflasche.
Übrigens: Getränke in Mehrwegflaschen aus der Region sind die klimafreundlichste Lösung.
Kästen: Da Einwegflaschen etwa für Mineralwasser auch in Mehrwegkästen erhältlich sind, fällt der Unterschied zwischen Ein- und Mehrweg nicht oftmals nicht auf. Ein genauer Blick aufs Etikett hilft weiter.
Mehrwegpfand: Für Mehrwegflaschen muss stets Pfand gezahlt werden, ganz gleich um welches Getränk es sich dabei handelt. Das Pfand für Mehrweg- ist günstiger als für Einwegflaschen – acht Cent für Bier und meist 15 Cent für andere Getränke. Das „Ausleihen” einer Spezialflasche zum Beispiel mit Bügel kostet dagegen häufig mehr.
Pfanderstattung: Die Verpackungsverordnung regelt, für welche Einweg-Getränkeverpackungen Pfand zu erheben ist und wie die Rücknahme erfolgt. Bei Mehrweg-Getränkeverpackungen sind diese Regeln nicht eindeutig fixiert.
Kassenbon: Bei Ärger mit der Pfanderstattung bei Mehrwegflaschen hilft die Vorlage des Kassenbons. Vielfach nehmen Händler aber auch Flaschen zurück, die nicht bei ihnen gekauft wurden und erstatten das Pfand. Ob sie im Einzelfall dazu verpflichtet sind, ist rechtlich umstritten.
Bonsysteme: Erfolgt die Rücknahme über ein Bonsystem, müssen die Bons über den Ausstellungstag hinaus gültig sein. Sollte bei der Kastenrückgabe eine Flasche fehlen, darf der Händler die fehlende berechnen. Aber er kann nicht generell die Annahme mit dem Hinweis verweigern, er nehme nur komplette Kästen zurück.
Beim Verkauf von Einzelflaschen am Kiosk braucht ein Händler jedoch nur die „Singles” zurückzunehmen.