Die Gebührenbescheide über Abfallentsorgung, Abwasser und Straßenreinigung sollen ab dem nächsten Jahr für die Bürger transparenter gestaltet werden.
Die Stadtverwaltung will insbesondere die Nachvollziehbarkeit der Gebührensätze sicherstellen. Dazu werden ab 2011 den Abrechnungen Informationsblätter beigefügt.
Die Verwaltung reagiert damit auf eine alte Forderung der Politik – und der Bürger. Die hatten in der Vergangenheit immer wieder darüber geklagt, dass aus den Abrechnungen die Kostensteigerung und die Gründe dafür sowie die Berechnungsgrundlagen für die Gebührensätze nicht erkennbar seien. Die Mülheimer Bürgerinitiativen hatten mehrfach mehr Transparenz angemahnt: „Jede Krankenkasse informiert ihre Kunden besser als die Stadt“, hatte es oft geheißen. Lediglich im Internet war die Gebührendarstellung umfassender. Im vergangenen Jahr gab es schließlich innerhalb des Rates breite Übereinstimmung: Die Aufklärung müsse besser werden, hieß es, zumal mit steigenden Gebühren auch die Fragen und Zweifel an der Berechnung zunahmen. Dabei hat die Stadt nichts zu verbergen, erst recht muss sie keinen Vergleich mit anderen Kommunen scheuen, wo die Sätze meist deutlich höher ausfallen.
Doch den Stadtvergleich wird es mit der Rechnung auch künftig nicht geben. Wohl aber soll der Kunde erfahren, wie etwa seine Abwassergebühren kalkuliert werden. Also: Wie hoch sind die reinen Betriebskosten, wie hoch die Abschreibungen, was wird an Zinsen veranschlagt, was ist an die Wasserwirtschaftsverbände zu zahlen? Oder: Wie sieht die Berechnungsformel für die Straßenreinigung im Sommer und Winter aus? Wie die Vergleichsrechnung vom Vorjahr? „Die Vorschläge zu den Gestaltungen der Bescheide liegen der MEG und der Medl bereits vor. Diese prüfen derzeit die technische Umsetzbarkeit dieser Vorschläge“, so Stephan Lipp vom zuständigen Amt für Umweltschutz.
Mehr Transparenz peilt das Amt auch bei der erneuten Flächenerhebung für die Niederschlagswassergebühren an. Seit dem Jahr 2005 muss die Gebührenerhebung für jedes Buchgrundstück vorgenommen werden, außerdem hat sich im Laufe der Jahre auf manchen Grundstücken baulich etwas verändert, das Auswirkungen auf die Berechnung haben könnte. Die Erhebung in Mülheim soll durch die Selbsterklärung des Grundstücksbesitzers erfolgen. Der Bürger findet seine Angaben dann später in der Rechnung wieder. Kontrolle der Verwaltung? „Wir achten auf Plausibilität.“