EU-Richtlinie regelt Arbeitszeiten. Bis das Personal aufgestockt ist, werden Überstunden bezahlt. Auch nachträglich

Dass die Brüsseler Politik bis hinein in die Dienstpläne der Mülheimer Feuerwehr reicht – die Bürger werden es nicht bemerkt haben. Ob Brandbekämpfung, ob Rettungsdienst – trotz der neuen Regelungen, die seit Januar 2007 für die Feuerwehr weniger Arbeitsstunden pro Woche vorsehen, waren die Lebensretter zuverlässig ihre 54 Stunden pro sieben Tage im Einsatz.

Für ihre Überstunden wurden die kommunalen Beamten zusätzlich entlohnt. Nach derzeitigen Berechnungen sind allerdings noch etwa 325 000 Euro für geleistete Überstunden vor dem 1. Januar 2007 zu erstatten. Diese Zahl wurde kürzlich im Hauptausschuss auf eine Anfrage der MBI genannt.

Der sperrige Begriff „Arbeitszeitverordnung für die Feuerwehren” wird, genausowenig griffig, als „AZVO Feu NRW” abgekürzt und bedeutet seit dem 1. Januar 2007 eine Umsetzung einer eigentlich schon seit 1996 geltenden EU-Arbeitszeitrichtlinie. Seit 2007 dürfen Feuerwehrleute hierzulande nämlich höchstens 48 Stunden pro Woche arbeiten. Bis dahin waren es 54 Stunden, davon 31 Stunden Bereitschaftsdienst. Dieser muss, das wurde nun in der EU-Richtlinie festgelegt, auch als volle Arbeitszeit gewertet werden.

Zwar wurden der Mülheimer Feuerwehr schon 2007 gleich 23 zusätzliche Stellen zugewiesen, doch fertig ausgebildete Feuerwehrleute wachsen ja nicht auf Bäumen. Normalerweise werden Brandmeisteranwärter und Anwärterinnen in Mülheim nur alle zwei Jahre für eine 18-monatige Ausbildung eingestellt, nun gibt in drei Jahren hintereinander Berufseinsteiger, um den Stellenbedarf decken zu können: 2008 wurden 14 junge Leute eingestellt, 16 waren es in diesem Jahr, und für die zwölf Ausbildung-Stellen, die ab 1. April 2010 besetzt werden, läuft das Auswahlverfahren noch.

„Ende 2010, Anfang 2011 haben wir dann das Personal, das wir brauchen,” sagt Oberbrandrat Sven Werner, der stellvertretende Feuerwehr-Chef. Erst dann kann die 48-Stunden-Woche umgesetzt werden. Bis dahin, berichtet Sven Werner, hätten sich die etwa 180 Feuerwehrleute, die in Mülheim vom reinen Einsatzdienst in 24-Stunden-Schichten betroffen sind, bereit erklärt, übergangsweise sechs Stunden mehr zu arbeiten. 20 Euro zusätzlich bekommen sie dafür pro Schicht. Die „AZVO Feu NRW” erlaube das als Rechtsgrundlage. „Wir bewegen uns damit im Rahmen geltenden Rechts”, sagt Werner.

Einer letztinstanzlichen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom Mai diesen Jahres folgend, können Feuerwehrleute im Schichtdienst auch die vor dem 1. Januar 2007 geleisteten Überstunden nachträglich bezahlt bekommen. Anträge dazu seien in Mülheim Ende 2005 gestellt worden, berichtet Feuerwehrchef Werner, so dass die Ansprüche für die Zeit danach, also für das Jahr 2006, gelten. Dabei können die Feuerwehrleute entscheiden, ob sie den ihnen zustehende Ausgleich der 2006 geleisteten Überstunden als Freizeitausgleich oder als Auszahlung wünschen. Im letzten Fall kommt auf die Stadt mindestens die genannte Summe von ca. 325 000 Euro zu.