Mülheim. In zweiter Instanz stand eine Mülheimerin (33) wegen einer Attacke mit ihrem Auto vor Gericht. Angeklagte legte erstmals ein Geständnis ab.
Gerade erst hatte eine 33-jährige Mülheimerin erfahren müssen, dass ihr Mann sie seit Jahren hinterging und mit seiner Geliebten sogar ein Kind hatte. Zufällig sah sie den Gatten und dessen Freundin dann am 23. August 2021 in Styrum. Sie gab Gas, steuerte auf beide zu, beschädigte aber nur ihr eigenes Auto und jenes der Geliebten ihres Mannes. In zweiter Instanz musste sich nun das Landgericht Duisburg mit der Sache beschäftigen.
Die Angeklagte hatte ihr Auto genau in eine Parklücke gelenkt, in der das Paar gerade dabei war, den Kofferraum zu entladen. Der Ehemann und seine Geliebte blieben unverletzt, weil sie zur Seite sprangen. Die Angeklagte rammte nur das Auto. Das reichte ihr aber wohl noch nicht. Sie parkte ihren Wagen, stieg aus und versetzte der Geliebten ihres Gatten noch ein paar Schläge.
Ehemann soll Angeklagte im September 2022 attackiert haben
Das Amtsgericht Mülheim hatte die 33-Jährige im April dieses Jahres wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Körperverletzung zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe und zum Führerscheinentzug verurteilt. Frühestens acht Monate nach dem Urteil hätte sich die Angeklagte darum bemühen dürfen, einen neuen Führerschein zu bekommen.
Doch die 33-Jährige legte Berufung ein. Seiner Mandantin, die in erster Instanz alles bestritten hatte, fiele es schwer, Reue zu zeigen, erklärte der Verteidiger. Denn die Trennung vom Ehemann, mit dem sie ein gemeinsames Kind hat, verlief nicht gewaltfrei. „Im September hat er sie verprügelt. Sie lag drei Tage im Krankenhaus.“ Eine Tat, für die sich der Gatte in der kommenden Woche vor dem Amtsgericht Mülheim verantworten muss.
33-Jährige räumte die Tat erstmals ein
Nach eingehenden Rechtsgesprächen der beteiligten Juristen beschränkte die Angeklagte das Rechtsmittel auf die Höhe der Strafe. Mit leiser Stimme und traurigem Blick murmelte sie anschließend auch noch so etwas wie eine Entschuldigung für den Einsatz ihres Autos als Waffe. Die Worte „Schmerz“, „Enttäuschung“ und „Wut“ waren zu hören. Angesichts dieser Umstände zeigte sich die Berufungskammer gegenüber der bislang unbestraften 33-Jährigen gnädig.
Die Bewährungsstrafe wurde aufgrund des Geständnisses auf 15 Monate gesenkt. Und statt eines Führerscheinentzuges und einer Sperrfrist wurde mit Blick auf den seit der Tat verstrichenen Zeitraum nur ein Fahrverbot von vier Monaten verhängt. Und das galt, weil die Fahrerlaubnis bereits am 23. August 2021 beschlagnahmt worden war, als längst abgegolten. Der Vorsitzende händigte der erleichterten Angeklagten ihren Führerschein noch im Gerichtssaal aus.