Mülheim. In insgesamt 17 Fällen sind Autoreifen von Fahrzeugen rund um die Mülheimer Polizeiwache beschädigt worden – auch Privat-Wagen von Polizisten.

17 beschädigte Fahrzeuge in zwei Jahren – es ist eine Bilanz, die ratlos zurücklässt und Fragen aufwirft. Seit 2021 ist es in unregelmäßigen Abständen immer wieder vorgekommen, dass Fahrzeuge vor dem Polizeipräsidium auf der Von-Bock-Straße Ziel von Sachbeschädigung wurden: Ein oder womöglich auch mehrere Täter haben wiederholt Schrauben in Autoreifen gedreht.

Bemerkenswert ist dabei, dass nicht nur die vor der Wache geparkten Streifenwagen betroffen waren, sondern vereinzelt auch Privat-Pkw von Mitarbeitenden der Polizei. 2021 waren insgesamt 13 Fahrzeuge Ziel von Sachbeschädigung dieser Art. „Davon waren zehn Streifenwagen und drei Privatfahrzeuge aus dem Kollegium“, bestätigt Polizeisprecher Pascal Schwarz-Pettinato im Gespräch mit der Redaktion. 2022 waren es immerhin noch vier Fälle, auch hier waren drei Mal zivile Autos von Beamten Ziel der oder des Unbekannten.

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„Zu den Hintergründen“, so Schwarz-Pettinato weiter, „ist uns wenig bekannt.“ Ein Zufall sei klar auszuschließen, darauf deuteten die Häufigkeit der Vorfälle hin, aber auch die Winkel, in denen die Schrauben in den Reifen steckten. „Es kann natürlich passieren, dass man sich eine Schraube in den Reifen fährt. Aber nicht so oft, und das sieht dann in der Regel anders aus.“

Polizei Mülheim schätzt den Schaden auf eine vierstellige Summe

Alle 17 Fälle rund um das Mülheimer Polizeipräsidium seien zur Anzeige gebracht worden. Dass die Zahl der Vorfälle im vergangenen Jahr deutlich abgenommen hat, werte man als gutes Zeichen. Man sei zwar durchaus aufmerksam, wolle die Geschehnisse aber nicht überinterpretieren. „So etwas kommt immer wieder vor, das ist kein reines Mülheimer Phänomen“, erklärt der Polizeisprecher. In Essen sei unlängst sogar ein Täter auf frischer Tat ertappt worden.

Der bisher entstandene Schaden beläuft sich Schwarz-Pettinato zufolge auf eine Summe im vierstelligen Bereich. Könne nachgewiesen werden, dass es sich um eine Straftat im Zusammenhang mit der Dienstausübung handele, komme das Land für die entstandenen Kosten auf.