Mülheim. Lehrende an der Mülheimer Realschule haben eine Verantwortung für Schülerinnen und Schüler. Mit dem Schulfrieden machen sie es sich einfach.

Lehrende haben eine immense Verantwortung gegenüber ihren Schülerinnen und Schülern: Sie müssen diese vor politischer, religiöser und weltanschaulicher Beeinflussung schützen. Der Paragraf 2 im Schulgesetz zur Gefährdung des „Schulfriedens“ ist dafür ein starkes Machtinstrument.

Doch aus großer Macht folgt auch große Verantwortung. Was schon Peter Parker wusste – soviel Verneigung vor der Popkultur sei erlaubt –, sollte einem Lehrerkollegium nicht weniger bewusst sein.

Verunsicherung? Schule bleibt eine plausible Begründung für Ausgrenzung schuldig

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Umso wichtiger wäre es, dass die Schule die „Gefährdung“, die angeblich von Inge Ketzer ausgehen soll, genau begründen kann. Eine schwammige „Verunsicherung“ und die bloße Parteizugehörigkeit reichen dafür nicht aus. Es müsste vielmehr konkrete Anlässe und Äußerungen von Ketzer geben, die eine „Gefahr“ für Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Ausstellung plausibel machte.

Alles andere wäre eine befremdliche Form von Verallgemeinerung, die der Rolle von Lehrenden als pädagogisches und demokratisches Vorbild nicht gerecht wird. Denn auch das steht im Schulfrieden-Paragrafen: Lehrende, Leitungen oder Mitarbeitende dürfen nicht den Eindruck erwecken, gegen Menschenwürde, Gleichberechtigung oder die demokratische Grundordnung zu verstoßen.

Die Skeptiker im Kollegium wären gut beraten, ihre „Verunsicherung“ im persönlichen Gespräch zu klären, um diesen Eindruck nicht zu erwecken. Ein ,Schulfrieden’ darf nicht zulasten einer demokratischen Erziehung gehen.