Mülheim. In städtischen Gebäuden in Mülheim muss weiterhin die Maske getragen werden. Und die 3-G-Regel gilt auch. Dafür gibt es gute Gründe.
In dieser Woche sind landesweit neue Coronaregeln in Kraft getreten. „In städtischen Gebäuden aber gelten für Besucherinnen und Besucher weiterhin die Maskenpflicht und die 3-G-Regel“, erläutert Stadtsprecher Volker Wiebels.
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Die Details im Überblick: „Zum Schutz der Gesundheit aller Mülheimerinnen und Mülheimer sowie aller Mitarbeitenden macht die Stadt Mülheim von ihrem Hausrecht Gebrauch und behält die 3-G-Regel für Besucher weiterhin bei. Diese müssen in städtischen Gebäuden geimpft, genesen oder getestet sein und den entsprechenden Nachweis erbringen. Rechtliche Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz“, so Wiebels.
Für Besucherinnen und Besucher der städtischen Ämter gilt zudem weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung. Grundlage dieser Regel ist die SARS-CoV-1-Arbeitssschutzverordnung, aufgrund derer jeder Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsanalyse entscheiden muss, ob und in welcher Art Schutzmaßnahmen für seine Beschäftigten zu treffen sind. „Dies ist in den letzten Tagen auch in der Mülheimer Verwaltung geschehen“, weiß Wiebels.