Mülheim. Beim Neubau des Heißener Schwimmbades wird es auf dem Gelände keine Wohnbebauung geben. Das bestätigte die Verwaltung in der Bezirksvertretung.
Auf dem Gelände des neuen Heißener Schwimmbades wird es keine weitere Wohnbebauung geben. Das wurde am Montag in der zuständigen Bezirksvertretung 1 deutlich. Immobiliendezernent Frank Mendack erläuterte noch einmal das Vorgehen der Verwaltung beim neuen Blockheizkraftwerk.
Die Kritik aus dem Sportausschuss, von der Baumaßnahme erst durch Zufall erfahren zu haben, griff auch Hansgeorg Schiemer, Fraktionsvorsitzender der CDU, in der BV1 am Montag noch einmal auf und sprach von einer Missachtung der Politik.
Mendack: „Es war keine Missachtung der Politik“
Dem widersprach Mendack, der es freilich bedauerte, dass offenbar eine Vorlage vergessen wurde. „Es war keine Missachtung. Wie haben nach einem Weg der Beteiligung gesucht, der laut Hauptsatzung nicht notwendig gewesen wäre“, meinte der Kämmerer.
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Die Schwimmbadplanung – das bestätigte Klaus Beisiegel aus dem Referat VI – wird das neue Blockheizkraftwerk nicht tangieren. Es soll vorne an der Kruppstraße stehen. Alle Genehmigungen seien Ende letzten Jahres ordnungsgemäß erteilt worden. CDU-Mann Schiemer bemängelte aber, dass das BHKW einen „optischen Eingriff der besonderen Art“ darstelle.
Häuser könnten an dem Standort nicht genehmigt werden
Einen genauen Zeitpunkt für die Fertigstellung konnte Beisiegel nicht nennen. Zur Heizsaison 2022/23 sollen aber 600 Wohneinheiten über ein Nahwärmenetz an das BHKW angeschlossen werden.
Apropos Wohnen: Eine Vermarktung in dieser Hinsicht soll es auf der Fläche rund um die Yorckstraße nicht geben. „Das war nur die Idee des Architekten in einer Machbarkeitsstudie“, betonte Beisiegel. Mittlerweile habe die Bauaufsicht aber festgestellt, „dass Häuser auf dem Standort niemals genehmigt werden könnten“.
Gewerbeeinheiten wären grundsätzlich möglich, würden von der Verwaltung aber aktuell nicht in Erwägung gezogen.