Mülheim. Vor einem halben Jahr scheiterte der CDU-Mann Eckhart Capitain mit einer Beschwerde gegen das Gender-Sternchen. Doch die Debatte geht weiter.

Vor einem halben Jahr lief der CDU-Politiker Eckhart Capitain im Sozialausschuss auf Sand, als der Ratsherr „als Bürger“ – weil ohne Rückenwind der eigenen Partei – eine Beschwerde gegen das Gendern führte. Doch die Antworten der Verwaltung haben den CDU-Mann zu einer weiteren „Bürgeranregung“ ermutigt: „Teil 2“ hat er seine Eingabe zur Einführung der neuen Gender-Sprach-Leitlinie genannt. Das könnte ein Fortsetzungsroman werden.

Denn Capitain wertet es „als Erfolg, dass aufgrund meiner Eingabe der OB klarstellt, dass die Gender-Sprach-Leitlinien keine allgemeinen Grundsätze sind, sondern lediglich Handlungs- und Orientierungshilfen“. Neun Fragen haben sich für Capitain aus den Antworten der Verwaltung ergeben und gleich mehrere Anwürfe.

Fordert die Stadt Mülheim zum Verstoß gegen ein Landesgesetz auf?

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Zum einen, so glaubt der CDU-Ratsherr, könnte der Eindruck entstehen, die Stadt verstoße mit ihren Leitlinien gegen „ein aktuell gültiges Gesetz“ und empfehle Angestellten sogar den „Verstoß“. Gemeint ist das Landesgesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern (LGG), das 1999 – vor rund 23 Jahren – weitestgehend verfasst wurde. Die seit 2018 bestehende Kategorie „divers“ für Geschlechtsidentitäten jenseits von Mann und Frau spielte damals in der breiten Öffentlichkeit keine Rolle.

Auch juristisch unbestimmte Geschlechtsmerkmale wurden damals nicht im LGG gesondert erfasst. Nur im Personenstandsrecht wurde 2019 offiziell „divers“ als drittes Geschlecht eingeführt.

Capitain sieht deshalb in den neuen Leitlinien der Stadt Mülheim eine mögliche Empfehlung „gegen ein aktuell gültiges Gesetz zu verstoßen“. Denn die gendergerechte Sprache der Stadt nennt nicht allein nur Mann und Frau, sondern zusätzlich „divers“, und empfiehlt ihren Mitarbeiter*innen auch, diese Ansprachen mit Gender-Sternchen zu gebrauchen.

Bestraft die Stadt Mitarbeiter*innen, wenn sie nicht gendern?

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Dass die Mülheimer Leitlinien nicht nur eine Empfehlung seien – wie die Stadt betont –, sondern eine Vorschrift, sieht Capitain in einer Formulierung: „Führungskräfte werden dazu angehalten, die Leitlinien konsequent einzuhalten“. Die Anwendung der Leitlinien fließe in die dienstliche Beurteilung ein.

Wenn aber die Anwendung der Leitlinie unverbindlich sei, dürfe keine Bestrafung erfolgen, wenn Mitarbeiter*innen ihr nicht folgen möchten – so der Ratsherr. „Wird die Verwaltung an der Pönalisierung (Bestrafung) in dienstlichen Beurteilungen bei Nichtanwendung der unverbindlichen Leitlinie festhalten?“, fragt er.

Und drittens sieht dieser einen Bruch in einem neuerlichen Bericht zum Gleichstellungsplan 2019 bis 2023. In der Berichtsvorlage sei eine „anderslautende Umsetzung“ zu finden. Diese hätte durch einen Beschluss des Rates bestätigt werden müssen, meint Capitain.

Die Bürgeranregung des CDU-Ratsherrn soll im Sozialausschuss am 21. März behandelt werden.