Mülheim. Wegen Brandstiftung stand eine junge Mülheimerin vor Gericht. Schon seit fast sieben Jahren lebt sie in einer psychiatrischen Einrichtung.
Mit einem wenig überraschenden Urteil endete das Sicherungsverfahren gegen eine 22-jährige Frau aus Mülheim. Im April dieses Jahres hatte sie in ihrem Zimmer im St. Marien-Hospital Feuer gelegt. Nach dreitägiger Verhandlung ordnete das Landgericht Duisburg ihre dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung an.
Am Abend des 25. April hatte die Frau in der geschlossenen Abteilung der psychiatrischen Klinik des St. Marien-Hospitals mit einem Feuerzeug die Matratze in ihrem Zimmer angesteckt. Die gesamte Abteilung musste vorübergehend evakuiert werden, mehrere Personen wurden leicht verletzt. „Ich will, dass ihr alle draufgeht“, hatte sie kurz nach der Tat gerufen.
Die junge Mülheimerin leidet unter schwerster Persönlichkeitsstörung
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Ein Gutachter bescheinigte der jungen Frau eine schwere Persönlichkeitsstörung. Die Borderline-Symptomatik habe zu einer völligen Schuldunfähigkeit der Beschuldigten geführt. Das sei erst das zweite Mal in seiner schon Jahrzehnte währenden Tätigkeit, dass er eine derart schwere Ausprägung einer solchen Störung habe diagnostizieren müssen, so der Mediziner.
Weitere schwere Straftaten seien zu erwarten, lautete das Urteil des Gutachters. Zum Schutz der Allgemeinheit sei alles andere, als dass die 22-Jährige weiter in einer gesicherten Therapie-Einrichtung verbleibt, nicht zu verantworten. Eine Bewertung, der keiner der beteiligten Juristen widersprechen konnte.
Die junge Frau aus Mülheim ist ein tragischer Fall
Die Tat war für die 22-Jährige möglicherweise ein Hilferuf. Denn eine echte Lebensperspektive hat sie nicht. Schon seit dem Alter von 15 Jahren lebt sie in der geschlossenen Psychiatrie. Zwischendrin wurde sie zwar ab und zu in eine offene Abteilung verlegt, doch schnell landete sie immer wieder in einem gesicherten Bereich. Das Krankenhaus sieht sie inzwischen als ihr Zuhause, das Personal als ihre Familie an, auch wenn sie manchmal über Wochen fixiert in ihrem Bett liegen muss.
Die jüngste Tat änderte an ihrem Schicksal wenig. Die Juristen hatten keine andere Wahl, als dem Schutz der Allgemeinheit an dieser Stelle den Vorrang einzuräumen. Bleibt nur zu hoffen, dass sich in den kommenden Jahren doch noch ein geeigneter Therapie-Ansatz findet, um der 22-Jährigen eine Zukunft, die diesen Namen verdient, zu eröffnen.