Mülheim. In zweiter Instanz stand eine Mülheimerin (41) wegen rassistischer Beleidigungen vor Gericht. Auch wegen eines Hitlergrußes wurde sie bestraft.
In zweiter Instanz gab sich eine 41-jährige Frau aus Broich vor dem Landgericht Duisburg als tolerante Person: „Ich habe so viel mit Migranten zu tun. Mir ist egal, welche Abstammung jemand hat.“ Doch bei zwei Gelegenheiten soll das anders gewesen sein: Bei Spaziergängen mit ihren Hunden soll die Frau einem Nachbarn den Hitlergruß gezeigt und einen jungen Migranten als „Nigger“ beschimpft haben.
Das Amtsgericht Mülheim war davon überzeugt gewesen, dass die Frau einen 37-jährigen Nachbarn am 22. Januar 2020 als „Scheiß-Ausländer“ und „Kanake“ beschimpft und ihn mit dem Hitlergruß bedacht hatte. Ein knappes halbes Jahr später soll sie einen damals 16 Jahre alten Jugendlichen als „Nigger“ beschimpft und ihm gedroht haben, dass ihre Hunde die am liebsten mögen. Dafür gab es eine Geldstrafe von 2250 Euro (75 Tagessätze zu je 30 Euro).
Mülheimerin bestritt die Vorwürfe energisch
Die Angeklagte legte Rechtsmittel ein und bestritt das energisch. „Das ist alles nicht wahr.“ Sie habe keine rassistischen Vorurteile, weder im Berufs- noch im Privatleben. „Eine meiner besten Freundinnen ist Türkin.“ Beim ersten Vorfall sei sie bei einer Runde mit ihren Hunden von einem Mann angesprochen worden, warum sie dessen Kinder beschimpft habe. „Als ich ihm sagte, dass ich nicht wisse, worum es gehe, hat er mich als Scheiß-Deutsche und als Nazi beschimpft.“
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Und beim zweiten Vorfall habe sie den jungen Zeugen und dessen Begleiterin, die zuvor ihre Hunde erschreckt hätten, nur ermahnt. „Kinders, sowas macht man doch nicht, habe ich gesagt. Er hat dann gefragt, ob ich Nigger gesagt hätte. Was ich verneint habe“, so die 41-Jährige.
Zeugen schilderten rechtsradikale Entgleisungen
„Meine Kinder sind mal weinend nach Hause gekommen, weil eine Frau sie beleidigt und beschimpft hatte“, erzählte ein 37-jähriger Zeuge. „Als wir sie zufällig getroffen haben und mein Sechsjähriger sie wieder erkannte, habe ich sie darauf angesprochen. Sie war aggressiv, hat mit ‘Heil Hitler’ gegrüßt und mich als ‘Scheiß-Ausländer’ beschimpft.“ Seine Frau bestätigte das. „Sie hat gedroht, sie würde uns ihre Glatzen schicken. Seitdem haben die Kinder Angst.“
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Ein inzwischen 17 Jahre alter Zeuge hatte am 9. Juli 2020 einen Bogen um die Hunde gemacht. Seine Begleiterin habe ihn mit seiner Angst aufgezogen. „Nigger mögen die am liebsten“, habe die Angeklagte da zu ihm gesagt. Seine damalige Freundin war sich ebenfalls sicher, keinem Hörfehler unterlegen zu sein.
Die Berufungskammer hatte keine Erklärung dafür, dass vier Zeugen, die sich zuvor nicht kannten, von zwei verschiedenen Vorfällen Lügen erzählen sollten. Sie fand am Urteil des Amtsgerichts Mülheim nichts auszusetzen. Die Berufung der 41-Jährigen wurde verworfen.