Mülheim. Zwei nun verurteilte Männer hatten Schulden bei einem Mülheimer eingetrieben. Der junge Mann wurde verschleppt und mit einem Hammer misshandelt.

Mit deutlichen Strafen endete der Prozess gegen zwei 26- und 27-jährige Männer aus Oberhausen. Wegen erpresserischen Menschenraubs, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung in zwei Fällen verurteilte das Landgericht Duisburg sie zu siebeneinhalb und sechseinhalb Jahren Haft. Nach einem langwierigen Verfahren, das bereits im Oktober vergangenen Jahres begonnen hatte, war die Strafkammer davon überzeugt, dass die Männer im Frühjahr 2019 auf brutale Weise Schulden bei einem jungen Mülheimer eingetrieben hatten.

Von dem geschädigten Mülheimer waren 280 Euro gefordert worden. Um das Geld zu erlangen, war der Mülheimer in einen Kiosk in Oberhausen und kurze Zeit später in eine Wohnung in Oberhausen-Alstaden verschleppt und dort misshandelt worden. Unter anderem wurde ihm mit einem Hammer auf die Hand geschlagen. Zuletzt hatte er den Angeklagten in seiner Wohnung in Mülheim eine Spielekonsole übergeben, um sich frei zu kaufen.

Eine Spielekonsole und zwei Handyverträge wurden von den Opfern erpresst

Im November 2019 war von einem anderen Mann in der Wohnung in Alstaden ebenfalls Geld verlangt worden. Da dieser kein Geld hatte, ließ er sich von den beiden Angeklagten dazu nötigen, in zwei Handy-Läden in der Oberhausener City und im Centro Verträge abzuschließen. Die so erlangten Smartphones wurden von den beiden Angeklagten verkauft.

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Wegen seiner Beteiligung am erpresserischen Menschenraub und wegen Zwangsprostitution wurde zudem ein 19-jähriger Oberhausener zu einer zweijährigen Jugendstrafe verurteilt, deren Vollstreckung auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses zugegeben, Termine mit Freiern für ein 17-jähriges Mädchen und einen minderjährigen Jungen ausgemacht und sie zu Treffen begleitet zu haben. Allerdings sei das auf Wunsch der Geschädigten erfolgt. Das Gericht sah das aufgrund der Beweisaufnahme aber als Schutzbehauptung an.

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Die Rolle eines weiteren 27-jährigen Oberhauseners an den vorgeworfen Taten stufte die Kammer nur als von untergeordneter Bedeutung ein. Er wurde wegen Beihilfe zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Mit einer Geldstrafe wegen Körperverletzung kam schließlich eine 26-jährige Bottroperin davon. Ihr konnte lediglich nachgewiesen werden, dass sie in einem Fall an einer der Misshandlungen beteiligt gewesen war, die sich in der Wohnung in Alstaden ereignet hatten.