Mülheim. Im Sicherheitsausschuss warf die AfD dem Makroscope erneut vor, es habe „verfassungsfeindliche Zeichen“ projiziert. Die Verwaltung blieb sachlich.
Hat die Stadt Strafanzeigen gegen Mitarbeiter des Makroscope gestellt? Mit einem Antrag im Sicherheitsausschuss forderte die AfD von der Verwaltung Informationen über die Kultureinrichtung ein. Denn diese hatte sich während der ersten Ratssitzung im November mit anderen Künstlern durch eine Bildprojektion auf das Rathaus kritisch gegen Rechtsextremismus geäußert.
Mancher Künstler befürchtete aufgrund der Fragen eine hitzige Skandalisierung der Kunstaktion durch die Mülheimer Blauen. Denn in ihren Fragen hielt die AfD an dem Vorwurf fest, die Projektionen hätten „verfassungsfeindliche Zeichen“ abgelichtet, obwohl dieser bereits am Tag nach der Aktion Anfang November von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen wurde.
Verwaltung beantwortet Fragen der AfD sachlich
Doch die Verwaltung ließ sich im Ausschuss für Sicherheit auf eine Debatte mit der AfD nicht ein. Sachlich kühl servierte sie die Antworten: Die Verwaltung sei in dem laufenden Verfahren gegen das Makroscope nicht eingebunden und habe auch keine Anzeige gestellt. Eine Nutzung der Fassade für Projektionen könne präventiv nicht ausgeschlossen werden.
Die Frage, ob sich das Gebäude des Makroscope im Eigentum der Stadt befände, erhielt ein kurzes „Nein“. Und auch institutionelle Zuschüsse gewähre die Stadt nicht, nur vereinzelte Projektzuschüsse. Im übrigen bestehe für die Stadt auch kein Ermittlungsinteresse.
SPD konfrontiert AfD: „Ihre Anfrage ist schlecht recherchiert und eine Belästigung“
Etwas Süffisanz hätte man vielleicht in diese Antwort auf die Nachfrage der AfD lesen können: „Wurden in der Vergangenheit schon häufiger Aufmärsche von Nationalsozialisten oder andere verfassungsfeindliche Symbole an die Fassade des Rathauses oder andere städtische Gebäude projiziert?“ „Ist nicht bekannt“, antwortete die Verwaltung, „vielleicht in den Jahren 1933 bis 1945“.
SPD-Mann Colin Sroka ließ es sich jedoch nicht nehmen, den Antrag der AfD zu kommentieren: „Ihre Anfrage ist schlecht recherchiert und eine Belästigung des Gremiums. Der Tatbestand der Verfassungsfeindlichkeit ist nicht erfüllt. Das ging schon klar aus einem Zeitungsbericht hervor.“