Mülheim. Im Mülheimer Stadtzentrum und in den Stadtteilen gilt ab Dienstag die Maskenpflicht auf einigen Einkaufsstraßen. Diese Straßen sind betroffen.

Nicht nur die Mülheimer Innenstadt, auch etliche Straßen in den Stadtteilen sind, von Styrum bis Saarn, von der Maskenpflicht ab Dienstag betroffen. Die Maskenpflicht gilt von montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr.

Die betroffenen Straßen in den Stadtteilen: Düsseldorfer Straße von Straßburger Allee bis Kölner Straße; Duisburger Straße von Nr. 187 bis Karlsruher Straße; Prinzeß-Luise-Straße von Bülow- bis Pestalozzistraße; Oberhausener Straße von Roonstraße bis Augustastraße; die Parkplätze im Bereich des Einkaufszentrums Heifeskamp/Mannesmannallee; Hingbergstraße von Heinrich-Lemberg-Straße bis Bushaltestelle Heißen-Kirche; Honigsberger Straße von Nr. 64 bis Kreisverkehr; Hardenbergstraße von Heinrich-Lemberg-Straße bis Kreisverkehr; Paul-Kosmalla-Straße von Kreisverkehr bis Hausnummer 13; Zeppelinstraße von B1 bis Dinnendahlshöhe.

Betroffene Straßen im Stadtzentrum: Schloßstraße; Kurt-Schumacher-Platz; Leineweber Straße von Ruhrstraße bis Kaiserplatz; Wallstraße von der Friedrich-Ebert-Straße bis Viktoriastraße; Viktoriastraße; Kohlenkamp von Leineweberstraße bis Wallstraße; Löhberg; Rathausmarkt; Schollenstraße; Straße am Rathaus; Friedrich-Ebert-Straße von Leineweberstraße bis Bahnstraße; Ruhrpromenade von Schlossbrücke bis Bahnstraße; Bachstraße; Stichstraße SQS Stadtquartier; Eppinghofer Straße, vom Kurt-Schumacher-Platz bis hin zur Aktienstraße.

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