Mülheim. Weil Mülheim nun auch Corona-Hotspot ist, hat die Stadt neue Regeln für das öffentliche Leben verfügt. Sie gelten ab Freitag. Hier die Übersicht.
Nachdem Mülheim in der Nacht zum Donnerstag wie viele andere Städte im Ruhrgebiet zum Corona-Hotspot geworden ist, wird das öffentliche Leben nun wieder schärfer reguliert. Eine neue Allgemeinverfügung soll am Freitag in Kraft treten. Folgend eine Übersicht: Was geht, was nicht mehr geht.
Auch interessant
Am Mittwoch verkündete Stadtsprecher Volker Wiebels nach der Sitzung, dass sich die Stadt mit ihrer neuen Allgemeinverfügung, die am Freitag qua Veröffentlichung im Amtsblatt rechtswirksam werden soll, streng an die Coronaschutzverordnung des Landes NRW orientiert, die seit Mittwoch in Kraft ist.
Geburtstags- und Hochzeitsfeiern nur noch mit maximal 25 Gästen
Demnach gelten für Kommunen mit einem Wert der Sieben-Tage-Inzidenz über 50 (50 Infizierte auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen) folgende Regeln:
Die Höchstgrenze für private Veranstaltungen ist ab sofort auf 25 Teilnehmer reduziert (zuvor bis zu 150). Laut Stadtsprecher Volker Wiebels gilt, dass ab sofort Veranstaltungen mit mehr als zehn Teilnehmern beim Ordnungsamt angemeldet werden müssen – und das mindestens drei Tage vor der Veranstaltung.
Auch interessant
Noch am Mittwoch hatte es seitens der Ordnungsamtes geheißen, man habe bis zum 31. Oktober 30 angemeldete Feiern mit mehr als 50 Gästen registriert. Einige Feiern (hauptsächlich Hochzeiten und runde Geburtstage) wurden schon am Mittwoch von den Anmeldern abgesagt. Wer seine Einladung aufrechterhalten will, muss seine Gästeliste nun deutlich lichten.
+++ Aktuelle Fallzahlen aus Ihrer Stadt, neue Verordnungen, neue Erkenntnisse der Impfstoff-Forschung: Das Corona-Update hält Sie auf dem Laufenden. Hier kostenlos für den Newsletter anmelden! +++
Feiern ab elf Personen müssen schriftlich beim Ordnungsamt angemeldet werden
Anmeldungen für Feiern sind schriftlich oder per E-Mail an das Ordnungsamt, 45468 Mülheim an der Ruhr (gewerbe@muelheim-ruhr.de) zu richten. Dabei ist mit Name, Anschrift und Telefonnummer der Veranstalter zu benennen sowie der Ort der Veranstaltung, die Art und der Anlass der Veranstaltung und die voraussichtliche Teilnehmerzahl.
„Die voraussichtliche Teilnehmerzahl ist so präzise wie möglich anzugeben“, heißt es. Die Teilnehmerliste sei vom Veranstalter auch während der Veranstaltung zu aktualisieren und sei vier Wochen aufzubewahren sowie „auf Verlangen den nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden vorzulegen“.
Auch interessant
Sperrstunde in der Gastronomie zunächst zwischen 1 und 6 Uhr
Neue Regeln gelten auch für Zusammenkünfte im öffentlichen Raum. Es dürfen sich nur Gruppen mit höchstens fünf Personen aus verschiedenen Haushalten treffen beziehungsweise Gruppen, die maximal in zwei verschiedenen Haushalten leben.
Es gilt eine neue Sperrstunde für Gastronomiebetriebe. Sie müssen um 1 Uhr schließen (bis 6 Uhr morgens). Der Verkauf von alkoholischen Getränken ist in dieser Zeit ebenfalls überall, auch an Trinkhallen und Tankstellen, verboten. Zulässig bleiben zwischen 1 und 6 Uhr laut Stadt Außerhausverkauf und Belieferung mit Speisen und nicht-alkoholischen Getränken.
Auch interessant
Die Teilnehmerzahl von Veranstaltungen wird an frischer Luft auf 500 Personen begrenzt, in Innenräumen auf 250 Personen. Es gilt hierbei nun generell auch dann eine Maskenpflicht, wenn der Platz eingenommen ist.
Es drohen hohe Bußgelder bei Verstößen
Weihnachtsmärkte sollen weiterhin grundsätzlich stattfinden können. Voraussetzung ist allerdings ein Infektionsschutz-, Hygiene- und Zugangskonzept. zulässig auf Märkten sollen Stehtische mit festen Plätzen sein. Auch verkaufsoffene Sonntage sollen in der Weihnachtszeit (29. November bis 3. Januar) möglich sein, um den Kundenandrang zu entzerren.
Mit diesen Bußgeldern bei Verstößen gegen die Schutzverordnung ist zu rechnen: Abgabe unrichtiger Kontaktdaten (250 Euro), Durchführung eines Festes ohne herausragendem Anlass oder mit mehr als den zulässigen Teilnehmenden (500 bis 2500 Euro), Teilnahme an einem Fest ohne herausragendem Anlass oder mit mehr als den zulässigen Teilnehmern (250 Euro), Verstoß gegen Anzeigepflicht des Festes oder der Pflicht zur Führung der Teilnahmeliste (500 Euro).
Auch interessant
Schon am Freitag könnten die neuen Mülheimer Regeln wieder überholt sein
Die Stadt weist darauf hin, dass sie die Regeln absehbar weiter verschärfen wird, wenn das Land in eine neue Coronaschutzverordnung gebracht hat, was am Mittwochabend zwischen Bund und Ländern als „Hotspot-Strategie“ abgestimmt worden ist. “Es kann also sein, dass unsere heute erlassene Allgemeinverfügung morgen von einer Neuauflage der Coronaschutzverordnung überholt wird“, so Stadtdirektor Frank Steinfort als Leiter des örtlichen Krisenstabs am Donnerstagnachmittag.
Bund und Länder hatten sich auf Folgendes insbesondere darauf verständigt, dass private Feiern in Hotspot-Regionen gar nur noch mit zehn Teilnehmern im öffentlichen Raum sowie zehn Teilnehmer aus maximal zwei verschiedenen Haushalten im privaten Raum stattfinden dürfen.
https://www.waz.de/staedte/muelheim/iframe-newsletter-waz-muelheim-anmeldemaske-id227813543.html
Sperrstunden ab 23 Uhr Maskenpflicht auch im Freien sind wahrscheinlich
Außerdem soll es eine Sperrstunde für Bars, Restaurants und Kneipen schon ab 23 Uhr geben. Auch die Maskenpflicht soll verschärft werden. Sie soll überall da gelten, wo Menschen dichter beziehungsweise länger zusammenkommen, auch im Freien. Das soll auch schon ab einem Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Region gelten.
Kanzlerin Merkel hatte in ihrer Pressekonferenz betont, dass neue Maßnahmen immer erst einmal zehn Tage laufen müssten, um beurteilen zu können, ob sie dazu beitragen, dass die Zahlen wieder sinken. Nach zehn Tagen soll dann wieder neu beraten werden, ob die Regeln verändert werden oder nicht.