Mülheim. Der Verlust von Arbeit, Struktur und Lohn für die Beschäftigten der Mülheimer Fliedner-Werkstätten ist abgewendet. LVR und Betrieb einigen sich.

Der Landesverband Rheinland wird den Fliedner-Werkstätten offenbar doch nicht die Mittel streichen. Die Beschäftigten können somit ihre Arbeit und ihren Lohn sichern. Nachdem der LVR den Mülheimer Betrieb in der vergangenen Woche mit einem Ultimatum harsch unter Druck setzte, seine Werkstätten bis zum 21. September in den „Normalbetrieb“ zu führen, scheint in letzter Minute ein Kompromiss gefunden.

Dabei hatte der Verband, der zuständig ist für Aufgaben der Behindertenhilfe, auch gegenüber der Redaktion keinen Zweifel gelassen, dass er nur noch solche „Leistungen der Eingliederungshilfe“ zahle, die „wieder am gewohnten Ort in gewohntem Umfang und zu den verabredeten Konditionen“ erbracht werden.

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Fliedner Werkstätten haben ihr Konzept weiter überarbeitet

Explizit schloss der LVR-Landesrat und -Dezernent Dirk Lewandrowski „rollierende Betreuungsformen oder Schichtmodelle“ aus, obwohl diese aktuell in etlichen Unternehmen noch immer üblich sind. Hier jedoch argumentierte der LVR, dass diese Formen die Voraussetzungen nicht erfüllten. „Die Corona-Pandemie konnte in NRW wirksam und nachhaltig eingedämmt werden“, so die Meinung des LVR. Der Leiter der Fliedner-Werkstätten, Daniel Möller, hielt dagegen: „Niemand kehrt derzeit zum ,Normalbetrieb’ zurück.“

Nun aber konnten die Fliedner-Werkstätten sich offenbar auf einen Kompromiss einigen: „Die Fliedner-Werkstätten haben dazu Lösungsansätze entwickelt, die allen Beschäftigten der Werkstätten eine Teilhabe am Arbeitsleben - vor Ort in der Werkstatt - ermöglichen und dabei gleichzeitig allen Anforderungen aus Hygienekonzepten und Infektionsschutz entsprechen“, heißt es auf Anfrage der Redaktion.

LVR lässt sich auf „rollierende Beschäftigung“ ein

Ab sofort können die Werkstätten für alle Beschäftigten, die in die Werkstatt kommen wollen, ein Angebot machen. Dies erreiche man über die Nutzung etwa von Sport- und Therapieräumen, über eine veränderte Arbeitsorganisation und die Flexibilisierung von bestehenden Raumnutzungskonzepten.“

Im Gegenzug scheint der LVR nun doch einer rollierenden Beschäftigung in Ausnahmefällen zuzustimmen. Jede individuelle Situation, so die Stiftung, werde geprüft und in Absprache mit dem Klienten, Kostenträger und Werkstatt eine Teilhabemöglichkeit vereinbart.