41 von insgesamt 152 Mülheimer Vereinen haben entsprechende Jugendschutz-Vereinbarung nicht unterschrieben. Sie bekommen nun keine Beihilfen mehr.

Mit dem Kinder- und Jugendschutz in den Mülheimer Vereinen beschäftigt sich der Sportausschuss schon seit geraumer Zeit. Nun gingen die Lokalpolitiker noch einen Schritt weiter: Künftig bekommen nur noch diejenigen Klubs Beihilfen gewährt, wenn sie mit der Stadt eine Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen geschlossen haben.

Eine solche Vereinbarung hat der Kommunale Soziale Dienst (KSD) schon 2015 formuliert. Damit verpflichten sich die Vereine, einschlägig vorbestrafte Personen von einer Mitarbeit auszuschließen. Von den 152 Mülheimer Vereinen sind aber immer noch 41 die Unterschrift unter diese Vereinbarung schuldig geblieben.

Mögliche Hürden weiter erforschen

Dies sorgte einmal mehr für klare Äußerungen im Sportausschuss. „Das ist überhaupt nicht nachvollziehbar, da müssen wir konsequent einschreiten“, meinte etwa der SPD-Fraktionschef Dieter Spliethoff. Seine FDP-Kollegin Philippa Gerling möchte hingegen mögliche Hürden erforschen.

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Tatsächlich entstehen für die – wohlbemerkt – ehrenamtlichen Vorstände weitere bürokratische Aufgaben. Gerade in Vereinen mit wechselnden Vorstandsmitgliedern bleiben viele Themen oft liegen. Die betroffenen Klubs werden von der Verwaltung nun gezielt angeschrieben. Eventuell soll es eine Frist zum Nachbessern geben. „Wir können sie leider nicht zwingen“, bedauert Sportdezernent Marc Buchholz.

Mit der Unterschrift bestätigen die Vereine auch lediglich, dass sie den Jugendschutz ernst nehmen. Die tatsächlichen Maßnahmen liegen nicht in der Hand der Stadt. Der Antrag, die Beihilfen nur im Falle einer Unterschrift zu gewähren, wurde einstimmig angenommen.