Mülheim. Die meisten Reiserückkehrer aus Risikogebieten nutzen das Online-Meldeformular des Gesundheitsamtes. Einige Wenige rufen aber auch ahnungslos an.

Mülheimer, die in ein Corona-Risikogebiet reisen und dann wieder in die Stadt zurückkehren, müssen sich unmittelbar danach in häusliche Quarantäne begeben, wenn sie keinen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen können. Das Gesundheitsamt ist aber in jedem Fall zu informieren, telefonisch oder per E-Mail. Zwischen 40 bis 50 Bürger haben das auf www.muelheim-ruhr.de eingestellte Online-Formular laut Gesundheitsamt bisher genutzt.

Die meisten Meldungen kommen von Reiserückkehrern aus der Türkei

Das Gesundheitsamt prüft die Meldungen und ordnet gegebenenfalls einen 14-tägige Quarantäne an. Vor allem Reiserückkehrer aus der Türkei seien unter den Betroffenen, sagt Frank Pisani, Abteilungsleiter für Infektionsschutz im Mülheimer Gesundheitsamt. Aber auch vereinzelt Reisende aus Bosnien/Herzegowina, Serbien oder den USA. Schweden gehört inzwischen nicht mehr zu den Coronavirus-Risikogebieten. Wenn sich die Einschätzung für ein Land als Risikogebiet ändere, würden die Bürger, die sich in Quarantäne befinden, auch sofort informiert, so Pisani.

Das Formular findet sich online unter reiserueckkehr.muelheim-ruhr.de, man kann sich aber auch telefonisch über die 0208/455-22 beim Mülheimer Gesundheitsamt melden. Vor allem anfangs waren das einige, die meisten nutzen aber inzwischen das Formular, bei dem man das Corona-Testergebnis und, falls vorhanden, den Bord-Pass hochladen kann. Es gibt aber auch immer wieder Anrufer, die sich wundern, dass es sie betrifft, weiß Pisani.

Melden muss man sich in jedem Fall, auch wenn der negative Corona-Test vorliegt. Wird ein negativer Text während der Quarantäne nachgereicht, kann die Quarantäne vom Gesundheitsamt ausgesetzt werden. Knapp unter hundert Reiserückkehrer haben sich insgesamt inzwischen beim Mülheimer Gesundheitsamt gemeldet, schätzt Frank Pisani.

Sonderfälle werden vom Mülheimer Gesundheitsamt extra geprüft

Es gibt Sonderfälle bei den Regelungen für Reiserückkehrer: Ausnahmen für Personen, die einen triftigen Reisegrund haben; dazu gehört etwa ein Aufenthalt von zwei, drei Tagen für, zum Beispiel, die Teilnahme an einer Beerdigung. Dies kann in dem Meldeformular angegeben werden und wird vom Gesundheitsamt gesondert geprüft.

Manchmal sind die Nachbarn auch schneller mit einer Meldung beim Gesundheitsamt als die Betroffenen: Frank Pisani weiß von einem Fall, wo sich die Meldung einer Familie mit der Nachfrage der Nachbarn überschnitten hat. Die Stadtverwaltung verweist auf ihrer Homepage darauf, dass bei Nichtbeachtung der Meldepflicht eine Ordnungswidrigkeit begangen wird, die mit bis zu 25.000 Euro Geldbuße bestraft werden kann.