Mülheim. Weitere Auflagen zur Totalsanierung der Troost’schen Gebäude in Mülheim. Investor hat fehlende Unterlagen nachgereicht. Bald zweiter Baustart.

Das Ende der Abriss-Zwangspause an der Troost’schen Weberei ist absehbar. „Der Bauträger hat die fehlenden Unterlagen inzwischen nachgereicht. Wir prüfen das gerade“, erklärt Axel Booß, Leiter der Bauaufsicht im Technischen Rathaus. Die Artenschutz- und Umweltverträglichkeitsprüfungen seien positiv verlaufen. Neben der Artenschutzbegleitung ist nun bei dem weiteren Abbruch auch eine Bodendenkmalbegleitung erforderlich“, fügt Booß hinzu.

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Die Denkmalpfleger hätten sich eingeschaltet, damit bei den weiteren Arbeiten auf dem Gelände keine erhaltenswerten Spuren oder Reste aus der ehemaligen Webereiarbeit verloren gingen. Ob überhaupt Relikte gefunden werden, steht nicht fest. Aber die Beobachtung sei wichtig, betonen die Denkmalpfleger.

Neuer Eigentümer hatte „Hausaufgaben nicht gemacht“

In der Troost’schen Weberei entstehen 19 Eigentumswohnungen. Nach Jahrzehnte langem Verfall starten im Mai die Abriss- und Ausbauarbeiten. Doch die Erweckung aus dem Dornröschenschlaf dauerte nicht lange. Die Bauaufsicht verhängte einen Baustopp, weil der neue Eigentümer „seine Hausaufgaben nicht gemacht hatte“, hieß es vor zwei Monaten aus der Bauaufsicht.

Der neue Investor aus Wuppertal – „Arealcon Immobilien & Projektentwicklung“ – hat inzwischen mit seinem Architekten nachgearbeitet. Beim Notartermin zur Beurkundung des Kaufvertrages war von fehlenden Unterlagen zur Baugenehmigung keine Rede“, sagte Matthias Gülich, Geschäftsführer von Arealcon, bei einem Baustellenbesuch.

Baggerführer braucht beim Abriss Fingerspitzengefühl

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Die ersten Wohnungseigentümer sollen Ende 2022 im Tudorhaus und dem dann versetzten, neuen Webereigebäude einziehen können. 18 bis 19 Wohnungen werden zwischen Dohne und Ruhr entstehen, eine oder zwei im Kutscherhaus. Anwohner klagten über Baulärm und Staubentwicklung.

Der Baggerführer braucht beim Teilabriss des Tudorhauses Fingerspitzengefühl. Die beiden Ecktürme der Fassade sollen erhalten bleiben. Dafür ist ein Stützgerüst samt Statiknachweis erforderlich. Nach allen Prüfungen sollen die beaufsichtigten Abbrucharbeiten demnächst wieder starten.