Mülheim. Eine Klasse der Martin-von-Tours-Schule in Mülheim ist in Quarantäne. 18 Kinder und vier Lehrer sind betroffen. Eine Familie missachtete Regeln.
Eine Schulklasse der Martin-von-Tours-Grundschule muss in Quarantäne. Eine Tante und ein Onkel eines Schülers waren positiv auf Covid-19 getestet worden. Sie leben beide im Haus des Jungen. Seine Eltern schickten ihn trotzdem in die Schule. Nachdem sie sich und ihren Sohn erst einige Tage später haben testen lassen, war klar: Der Junge ist auch mit dem Coronavirus infiziert. Nun ist laut Gesundheitsamt auch ein Kind aus einer 4. Klasse infiziert, die Mitschüler und außerdem vier Lehrkräfte müssen beziehungsweise sind schon in Quarantäne.
Keine Abstandsregeln in Grundschulen
Der letzte Kontakt zwischen dem infizierten Kind und seinen Klassenkameraden aus der 4c habe am Freitag, 19. Juni, stattgefunden. „Aufgrund der Neuregelung des Ministeriums, sind die Abstandsregeln in den Grundschulen abgeschafft worden, wodurch ihr Kind nun als Kontaktperson gilt“, heißt es in dem erläuternden Schreiben der Behörde an die 18 betroffenen Familien. Daher müsse für die Viertklässler eine Quarantäne von 14 Tagen ausgesprochen werden. Sie müssten sich zuhause aufhalten und Kontakte soweit wie möglich einschränken.
Die angeschriebenen Eltern können, so das Gesundheitsamt, ihr Kind aber am Montag (22. Juni) zwischen 9 und 12 Uhr im Diagnosezentrum an der Mintarder Straße 55 testen lassen. Der Test ist kostenfrei und bedarf in diesem Fall auch keiner Überweisung durch den Hausarzt.
Auch kleinere Geschwisterkinder müssen zuhause bleiben
Die Quarantäne gilt nur für die Kinder aus der genannten vierten Klasse. Aber: „Die Geschwisterkinder dürfen keine Kita und keine Grundschule besuchen“, so Volker Wiebels. Der Besuch von weiterführenden Schulen ist erlaubt, weil dort die Abstandsregeln weiterhin in Kraft sind. Betroffene Eltern, die im pflegerischen oder medizinischem Bereich arbeiten, sollten ihren Arbeitgeber unterrichten. Darüber hinaus empfiehlt man den Familien, ihre Sozialkontakte außerhalb des eigenen Haushaltes auszusetzen.