Mülheim. Auf dem Wasserspielplatz im Stadthallengarten ist das Planschen im Wasser wegen Ansteckungsgefahr verboten. Matschspielplatz hat weiter geöffnet.

Als die Mülheimer Ratsfrau Franziska Krumwiede-Steiner (Grüne) neulich mit ihren beiden Töchtern den Wasserspielplatz im Stadthallengarten nutzen wollte, erlebte sie eine Überraschung. Alles war vorhanden - nur eben kein Tropfen Wasser. Das hat mit der Corona-Schutzverordnung zu tun.

"Für die erwartungsfrohen Kinder war die trockene Ödnis eine Riesenenttäuschung", empören sich die Grünen in einer Pressemitteilung. Franziska Krumwiede-Steiner: „Wenn auf unserem beworbenen Wasserspielplatz trotz heißen Wetters Kindertränen das einzig vorhandene Nass sind, ist das für Mülheim hochnotpeinlich."

Matschspielplatz im oberen Bereich der Müga hat weiterhin geöffnet

Die Stadt teilt mit, dass der Wasserspielplatz "aufgrund der aktuellen Corona-Schutzverordnung weiterhin geschlossen bleiben muss". Dieser ist jedoch nicht zu verwechseln mit dem Matschspielplatz im oberen Teil der Müga am Ringlokschuppen. "Dieser Matschspielplatz hat weiterhin geöffnet", erklärt Peter Schumacher vom Amt für Grünflächenmanagement.

Denn dieser sei direkt an Trinkwasserleitungen angeschlossen und verfüge zudem über Rinnen, über die das Wasser abfließen kann. Der Wasserspielplatz im Stadthallengarten hingegen sei mit Becken ausgestattet, in denen sich das Wasser staut und nicht abfließt. Zudem handele es sich um ungechlortes Brunnenwasser, das möglicherweise länger in den Rinnen und Becken steht.

Mögliche Übertragung durch Wasserkontake

"Eine Übertragung des Coronavirus durch Wasserkontakte spielender Kinder im selben Wasser ist infektiologisch nicht auszuschließen und daher auf jeden Fall zu verhindern", heißt es in der Erklärung der Stadt. Auf Wasserspielplätzen, auf denen das Wasser nicht sofort abfließt und in einer Rinne oder einem Becken gesammelt oder gestaut wird, seien Sport und Spiel unzulässig. "Diese Bereiche sind zu sperren", heißt es in der Verordnung.

Und weiter: "Wenn der Wasserspielplatz ohne Wasserläufe und Wasserflächen, also trockengelegt, zur Verfügung gestellt werden kann, bestehen keine Bedenken gegen die Öffnung." Heißt: Kinder dürfen auf dem Wasserspielplatz nur auf dem Trockenen spielen.