Mülheim. Nach dreimaliger Verhandlung endete ein Konflikt zwischen einer Mülheimer Hundehalterin und einem Autofahrer. Das Verfahren wurde eingestellt.

In einer ruhigen Straße in Saarn gab es am 14. August 2018 ungewohnten Ärger. Auslöser waren ein Hund und der 50-jährige Fahrer eines Autos, das nach Ansicht der Hundebesitzerin, viel zu schnell durch die Spielstraße gebraust war.

Was folgte, beschäftigte die Justiz in drei Akten und fand jetzt vor dem Landgericht Duisburg ein Finale. Dem Angeklagten, einem Selbstständigen aus Grevenbroich, war vorgeworfen worden, er sei ausgestiegen, nachdem die 64-Jährige Oberstudienrätin im Ruhestand ihn auf die Gefahr für ihren Vierbeiner aufmerksam gemacht hatte. Dann hätte er die Frau an der Schulter gepackt und sie zu Boden geschubst. Die Frau zog sich ein Schleudertrauma, diverse Prellungen und eine höchst unangenehme Kiefersperre zu.

64-Jährige hatte diverse Verletzungen erlitten

Wegen Körperverletzung war der 50-Jährige zunächst auf dem Wege des Strafbefehls zur Zahlung einer Geldstrafe von 750 Euro (25 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt worden. Der legte dagegen Einspruch ein. Deshalb kam es zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Mülheim. Die endete im Oktober 2019 mit einer Verurteilung zu 3000 Euro Geldstrafe (60 Tagessätze zu je 50 Euro). Und das, obwohl der Prozess ergab, dass die Geschädigte, die ihren Hund hatte zurückreißen müssen, damit er nicht überfahren wurde, den Fahrer vor dessen Tat recht grob beleidigt hatte. Der 50-Jährige zog in die Berufung.

Die Berufungskammer ging den Fall ganz ruhig an. Denn der Angeklagte gab diesmal, wenn auch etwas nebulös zu, er habe den Sturz der Mülheimerin mit verursacht. In der Zwischenzeit hatte er diese Einsicht auch schon in einem Zivilprozess offenbart, bei dem er sich mit der Geschädigten verglich, 1500 Euro Schmerzensgeld an sie zahlte und auch drei Viertel der Verfahrenskosten übernahm.

„Für mich ist die Sache damit erledigt“, erklärte die 64-Jährige im Zeugenstand. Sie wolle endlich einen Schlusspunkt unter die schmerzhafte Erfahrung setzen. Dazu waren auch die beteiligten Juristen gerne bereit: Gegen Zahlung einer Geldbuße von 500 Euro wurde das Verfahren eingestellt.