Mülheim. Mülheimer Familienvater mit Axt niedergeschlagen: 22-Jähriger vom Landgericht Duisburg zu acht Jahren Haft verurteilt. Opfer leidet bis heute.

Drei junge Rumänen waren in der Nacht zum 24. Februar 2017 in ein Haus an der Roonstraße in Styrum eingebrochen. Ein 40-jähriger Familienvater wollte nachsehen, woher die Geräusche kamen, die ihn geweckt hatten. Einer der Einbrecher schlug ihn mit einer Axt nieder, verursachte so schlimmste Schädelverletzungen. Den 22-Jährigen, der diese brutale Tat beging, verurteilte das Landgericht Duisburg nun zu acht Jahren Jugendhaft.

Die Richter gingen von einem versuchten Mord aus Habgier und zur Verdeckung einer Straftat aus. In Panik habe der Angeklagte zu der Axt gegriffen, damit der Einbruch wie vorgesehen beendet werden könne und er hinterher nicht als Einbrecher wiedererkannt würde. „An einem direkten Tötungsvorsatz kann kein Zweifel bestehen“, so der Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Vier Mal habe der Täter auf den Kopf des Mannes eingeschlagen, auch als der bereits am Boden lag.

Opfer aus Mülheim Styrum hat die Tat nur knapp überlebt

Der Angeklagte, der zur Tatzeit gerade erst 19 Jahre war, habe durch sein Handeln eine „familiäre Katastrophe“ ausgelöst, so die Kammer. Der Geschädigte habe die Tat nur knapp überlebt. Dank ärztlicher Kunst konnte der 40-Jährige, der kurz zuvor zum zweiten Mal Vater geworden war, trotz zersplitterten Schädels und zerstörter Gesichtsknochen gerettet werden. Doch er und seine Familie müssen seitdem nicht nur mit Folgen wie Konzentrations- und Sprachstörungen sondern auch mit Wesensveränderungen fertig werden.

Ein Täter hatte die Namen seiner Komplizen genannt

Ein ebenfalls 22 Jahre alter Mitangeklagter wurde wegen Einbruchsdiebstahls zu zweieinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt. „Es kann sein, dass er seinen Komplizen, wie dieser behauptet, zu der Tat aufforderte. Mit Sicherheit feststellen können wir das aber nicht“, so der Vorsitzende der Jugendkammer. Man müsse zu Gunsten des Angeklagten davon ausgehen, dass er zuvor nichts von dem brutalen Vorgehen des Mittäters wusste und es auch nicht billigte. Allerdings lastete das Gericht ihm im Rahmen der Strafzumessung dennoch zum Teil die schlimmen Folgen der Tat an. „Er hat gesehen, dass sein Mittäter die Axt mit ins Haus nahm.“



Der dritte Einbrecher hatte bereits im vergangenen Jahr vor dem Landgericht Duisburg gestanden. Er wurde wegen diverser Wohnungseinbruchsdiebstähle zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Eine Verantwortung für die Gewalttat hatte auch ihm nicht nachgewiesen werden können. Zu Gunsten des 23-Jährigen, der zur Tatzeit bereits erwachsen war, hatten die Richter damals seine Aufklärungshilfe berücksichtigt: Er hatte die Namen seiner Komplizen genannt. Die waren nach der Tat ins Ausland geflüchtet und hatten aufgrund der Angaben des dritten Mannes durch Zielfahnder in Italien festgenommen werden können.


Die Angeklagten hätten nun die Chance, „nach einer gewissen Zeitspanne wieder das Licht der Freiheit zu sehen“, so der Vorsitzende. „Der Geschädigte hat diese Chance nicht.“ Aufgrund des rücksichts- und gedankenlosen Verhaltens der Angeklagten werde er den Rest seines Lebens unter den Folgen der Tat zu leiden haben. „Leider hat der Prozess gezeigt, dass die Angeklagten sich damit bislang nicht wirklich auseinander gesetzt haben.“