Mülheim. Fünf Bürger haben sich im Friedhofsstreit an die Stadt Mülheim gewandt. Anspruch auf Schadensersatz hätten sie nicht, sagt der Umweltdezernent.

Das Friedhofsentwicklungskonzept (FEK) hat für viel Aufregung in der Stadt gesorgt. Einige Familien, die zwischenzeitlich in den Außenbereichen der Mülheimer Friedhöfe nicht bestatten durften, fühlten sich ungerecht behandelt. Fünf haben sich an die Verwaltung gewandt. Doch ein Schadensersatzanspruch bestehe für sie nicht, bekamen sie zur Antwort.

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Inzwischen ist die umstrittenste Regelung aus dem Friedhofentwicklungskonzept vom Tisch, doch in der Sitzung des Umweltausschusses wollte die Fraktion Bürgerlicher Aufbruch Mülheim (BAMH) konkrete Zahlen von der Verwaltung hören: Wie vielen Bürgern mit Gräbern in den Außenbereichen der Friedhöfe zwischenzeitlich eine Beisetzung in der Familiengruft untersagt worden war, und wie viele davon Ansprüche bei der Stadt angemeldet hätten. Etwa Schadensersatz verlangt hätten oder gar eine Umbettung. Und ob es inzwischen auch Klagen gebe.

Fünf Mülheimer Familien wollten den materiellen Schaden ersetzt bekommen

hier gibt es mehr artikel, bilder und videos aus mülheimDie Mülheimer Bürgerinitiative „Friedhof statt Streithof“ hatte sich früh um jene Familien gekümmert, denen im Zeitraum von April 2018 bis Juni 2019, als das FEK schon von der Verwaltung umgesetzt worden ist, eine Beisetzung im Familiengrab verwehrt worden war. Fünf Familien, so die Initiative zum Jahresende, wollten sich anwaltlich beraten lassen, um zumindest den materiellen Schaden von der Stadt ersetzt zu bekommen. Von fünf Bürgern spricht auch die Verwaltung, die sich „mit einem vermeintlichen Anspruch auf Schadenersatz an die Verwaltung gewandt“ hätten.

Umweltdezernent Peter Vermeulen verwies im Ausschuss erneut darauf, dass sich die Verwaltung ab Oktober 2017 rechtens unter Berücksichtigung des Ratsbeschlusses verhalten habe. Mit dem Ratsbeschluss vom 27. Juni im vergangenen Jahr sei diese Verhaltensweise aufgrund des neuerlichen Ratsbeschlusses geändert worden.

„Hieraus ergibt sich nach der Rechtsauffassung der Stadt kein Schadenersatzanspruch für die Nutzungsberechtigten“, so Vermeulen. Die fünf Bürger seien bereits vom Rechtsamt schriftlich darüber informiert worden. Anhängende Klageverfahren seien der Verwaltung nicht bekannt.

Für die Mülheimer Verwaltung ist das Verfahren abgeschlossen

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Im FEK-Verfahren hatte die Stadt rund 4200 Familien angeschrieben. Die Anzahl derer, denen es daraufhin nicht mehr möglich gewesen war, jemanden in ihrer Grabstätte im Randbereich der Friedhöfe beizusetzen, sei für die Friedhofsverwaltung nicht ermittelbar, weil die Nutzungsberechtigten nicht verpflichtet seien, sich vor einer einer Bestattung bei der Verwaltung zu melden.

„Für uns ist das Verfahren jetzt weitgehend abgeschlossen“, sagte Umweltdezernent Vermeulen. Den Vorschlag der SPD-Fraktion, die im Angesicht der wenigen Beschwerdeträger eine Kulanzregelung erwog, lehnte Vermeulen ab: „Wir sind eine Verwaltung und handeln nach Recht und Gesetz.“