Mülheim. 3.276 Menschen haben 2018 in Mülheim Elterngeld bezogen, 21.5 % von ihnen waren Väter. Das geht aus Daten des Statistischen Bundesamtes hervor.

In Mülheim haben im Jahr 2018 nach den aktuellsten Daten des Statistischen Bundesamts 3.276 Menschen Elterngeld bezogen, davon 714 Väter. „Damit haben 21,8 Prozent der Väter in Mülheim eine Elternzeit genommen, dies entspricht ungefähr dem NRW-Durchschnitt von 21,5 Prozent“, so Michael Lobscheid von der Krankenkasse IKK classic.

Auffällig dabei sei, dass 63,2 Prozent der Männer lediglich für zwei Monate in Elternzeit gingen, während es bei Frauen durchschnittlich 14,1 Monate sind. Ein Grund hierfür ist sicherlich auch, dass Männer immer noch mehr verdienen als Frauen, was sich deutlich in der Höhe des Elterngeldes widerspiegelt. „Das durchschnittliche monatliche Elterngeld bei den Vätern lag 2018 in Mülheim bei 1.145 Euro, das der Mütter nur bei 690 Euro“, so Michael Lobscheid.

Durchschnittliches Elterngeld zwischen 690 und 1145 Euro im Monat

Elterngeld ist eine staatliche Leistung für junge Familien. Es schafft einen finanziellen Ausgleich, wenn Eltern nach der Geburt ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Die Transferzahlung gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt nicht gearbeitet haben.

Elterngeld gibt es in drei Varianten, die untereinander kombiniert werden können: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Basiselterngeld kann bis zu zwölf Monate in Anspruch genommen werden. Wenn beide Elternteile diese Leistung beantragen und mindestens einer von ihnen nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor, sogar bis zu 14 Monate. Die zwei zusätzlichen Monate werden „Partnermonate“ genannt. Sie können aber auch von Alleinerziehenden genutzt werden.

ElterngeldPlus: Länger gezahlt, aber weniger

Das ElterngeldPlus verdoppelt den Leistungszeitraum, halbiert aber die monatliche Bezugshöhe. Für Eltern, die während des Bezugs Teilzeit arbeiten, gelten besondere Regelungen. Mit dem Partnerschaftsbonus können unter bestimmten Voraussetzungen vier weitere ElterngeldPlus-Monate genutzt werden.

Die Höhe des Basiselterngeldes orientiert sich am Durchschnittseinkommen vor der Geburt. Es beträgt monatlich mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro. Die Leistung muss schriftlich bei der kommunalen Elterngeldstelle beantragt werden.

Weitere Informationen rund um das Thema Elterngeld sowie einen Elterngeldrechner finden Interessierte auf der Internetseite www.familien-wegweiser.de.